Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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03.06.2006

Einstimmig beschlossen: Aerztetag gegen Legalisierung aktiver Sterbehilfe

Magdeburg (ALfA). Beim 109. Deutschen Aerztetag in Magdeburg vom 23. bis 26. Mai haben die Delegierten einstimmig die Ablehnung der Legalisierung aktiver Sterbehilfe bekraeftigt. Dies geht aus dem Beschlussprotokoll des Aerztetages hervor.

Darin heisst es: „Der 109. Deutsche Aerztetag betrachtet mit Sorge die in der oeffentlichen Diskussion wiederholt geforderte Legalisierung aktiver Sterbehilfe. Er sieht darin einen gefaehrlichen Bruch im Wertebild menschlichen Lebens, der das Humane in unserer Gesellschaft grundlegend in Frage stellt. In letzter Konsequenz gefaehrdet dieser Umbruch die Autonomie des einzelnen Menschen sehr viel mehr als er sie befoerdert, weil er die Gefahr der missbraeuchlichen Fremdbestimmung einschliesst.“

Die Aerztinnen und Aerzte lehnen es in ihrem Beschluss daher kategorisch ab, sich „zum Handlanger und Vollstrecker jedweder Forderung nach aktiver Sterbehilfe machen zu lassen.“ Aufgabe von Aerzten sei und bleibe die Vorbeugung und Heilung von Krankheiten sowie Linderung von Leiden. Die Angst vor einem qualvollen Ende sei verstaendlich und menschlich, doch duerfe dem nicht dadurch begegnet werden, dass der aktiven Sterbehilfe das „Credo der Erloesung“ zugesprochen werde. Statt eines Toetungsangebotes muesse es aerztliche und pflegerische Aufgabe sein, die Lebensqualitaet unheilbar kranker Menschen bis zuletzt zu erhalten. „Hier bieten Palliativmedizin und Hospizarbeit Moeglichkeiten fuer ein Lebensende in Wuerde und ohne Schmerzen. Eine angemessene Schmerztherapie und die menschliche Zuwendung fuer die von Leiden, Krankheit und Behinderung Betroffenen muessen daher vorrangige gesellschaftspolitische Aufgabe sein“, so die Aerztetag-Delegierten.

Sie forderten daher in Anlehnung an fruehere Aerztetag-Beschluesse eine flaechendeckende palliativmedizinische Versorgungsstruktur, eine bedarfsgerechte spezialisierte Palliativversorgung des Patienten durch eine gesetzliche Regelung abzusichern und die Bereitstellung der dafuer erforderlichen Mittel. Des weiteren sollen die Informations- und Beratungsangebote ueber palliativmedizinische Moeglichkeiten erweitert werden, um das Bewusstsein und die Akzeptanz fuer die Sterbebegleitung zu foerdern und entsprechende Wuensche in Vorsorgeverfuegungen aeussern zu koennen. Schliesslich solle die Palliativmedizin in die Aus- und Fortbildung aller betroffenen Berufsgruppen einbezogen werden.


Weitere Informationen:

Beschlussprotokoll des 109. Deutschen Aerztetages vom 23. bis 26.05.2006 in Magdeburg mit zahlreichen weiteren Themen im PDF-Format http://www.baek.de/30/Aerztetag/109_DAET/03Beschlu ss/Beschluss109DAET.pdf

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