Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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08.05.2006

Warum 95 Prozent aller Selbstmordversuche scheitern

Der Theologieprofessor Härle warnt vor assistiertem Suizid durch „Dignitas“ und „Exit“

K ö l n (idea) – Mehr als 95 Prozent aller Selbstmordversuche mißlingen. Diese hohe Quote macht deutlich, daß ein Suizidversuch in der Regel nicht das Ziel verfolgt, aus dem Leben zu scheiden. Er soll die Umgebung in möglichst dramatischer Form darauf aufmerksam zu machen, wie sehr ein Mensch leidet. Darauf hat der Vorsitzende der Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD, der Theologieprofessor Wilfried Härle (Heidelberg), auf einer Tagung der Juristenvereinigung Lebensrecht in Köln hingewiesen. Für Härle ist diese Beobachtung ein schwerwiegendes Argument gegen Organisationen wie „Dignitas“ und „Exit“, die Beihilfe zum Selbstmord anbieten. Wenn deren Arbeit zum tatsächlichen Suizid führe, „so werden damit Menschen faktisch in vielen Fällen gegen ihren Willen in den Suizid getrieben“. Härle warnte vor den Folgen einer möglichen Freigabe der aktiven Sterbehilfe und zitierte einen Mediziner: „Wo das Weiterleben nur eine von zwei legalen Optionen ist, wird jeder rechenschaftspflichtig, der anderen die Last seines Weiterlebens aufbürdet.“ Christliche und humane Sterbehilfe können laut Härle nur die „Lebenshilfe im Sterben“ sein. Zum Thema Abtreibung sagte der evangelische Theologe, die Rechtsordnung müsse das eigenständige Lebensrecht des ungeborenen Kindes im Konfliktfall auch gegen die werdende Mutter schützen. Das Strafrecht sei dafür aber nicht das geeignetste Mittel. Der wirksamste Schutz sei es, die Schwangere als Verbündete zu gewinnen.
EU-Recht klammert Lebensschutz aus
Von der europäischen Rechtsordnung ist nach Ansicht des Juristen Ralf Müller-Terpitz (Bonn) kein besserer Lebensschutz zu erwarten, als er heute in Deutschland gilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestehe den Mitgliedsstaaten einen Ermessensspielraum in der Frage zu, wann menschliches Leben beginnt und damit zu schützen ist. Das bedeute, „daß zumindest frühembryonale Entwicklungsphasen aus dem Menschenrecht auf Leben ausgeklammert werden“. Andererseits befürchtet Müller-Terpitz derzeit auch keine Verschlechterung des Embryonenschutzes durch den europäischen Einigungsprozeß, weil die Gemeinschaft dieses Thema als Angelegenheit der Mitgliedstaaten betrachte und nicht eingreife. Handlungsbedarf sieht der Jurist beim deutschen Gesetzgeber auf dem Gebiet der Reagenzglas-Befruchtung. Da seiner Ansicht nach schon der befruchteten Eizelle das grundgesetzlich garantierte Recht auf Leben zukommt, sollte der Gesetzgeber bei der Behandlung von Unfruchtbarkeit nur noch die Erzeugung so vieler Embryonen erlauben, wie anschließend auch auf die Eizellspenderin übertragen werden. Für „überzählige“ Embryonen müsse rechtlich eine Adoption ermöglicht werden. Die 1984 gegründete Juristenvereinigung versucht, durch Diskussionsbeiträge, Stellungnahmen und Aufsätze in ihrer „Zeitschrift für Lebensrecht“ auf die Diskussion in Rechtswissenschaft und Politik Einfluß zu nehmen. Sie hat rund 700 Mitglieder. Vorsitzender ist der Richter a. D. Bernward Büchner (Freiburg).

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