Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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07.05.2006

Therapeutisches Klonen ist “verkappter Kannibalismus”

Katholischer Bischof wirbt für bessere Unterstützung der Lebensrechtsbewegung

K ö l n (idea) – Als “verkappten Kannibalismus” hat der katholische Bischof von Augsburg, Walter Mixa, das therapeutische Klonen bezeichnet. Bei diesem in Deutschland verbotenen Verfahren wird ein genetischer Zwilling eines Patienten erzeugt; der Embryo wird dann aber zur Gewinnung von Zellen zur Behandlung des Kranken getötet. Bei einer Tagung der Juristenvereinigung Lebensrecht in Köln sagte der Bischof, die Heilung oder Lebensverlängerung eines Menschen dürfe nie durch die Tötung eines anderen Menschen angestrebt werden. Es erzürne ihn, wenn in der Gesellschaft über den Werteverlust gejammert werde, aber niemand genau sage, welche Werte verlorengegangen seien. Politiker frage er, was sie dagegen täten, daß im reichen Deutschland jeden Tag 600 Kinder im Mutterleib getötet werden. Er habe außerdem öffentlich Bundespräsident Horst Köhler kritisiert, als er in einer Rede vor der Evangelischen Akademie Tutzing homosexuelle Partnerschaften auf eine Ebene mit Ehepaaren gestellt habe.
Streit mit Freistaat
Als „Unrecht“ bezeichnete es der Augsburger Bischof, daß der Freistaat Bayern katholischen Beratungsstellen keine Zuschüsse gewähre, weil sie Frauen im Schwangerschaftskonflikt keinen Beratungsschein mehr ausstellen. Mixa wies darauf hin, daß Sachsen 35 Prozent und Baden-Württemberg 50 Prozent der Kosten für katholische Beratungsstellen übernähmen – nur im „katholischen Bayern“ gehe das nicht. Dafür finanziere der Freistaat rund 95 Prozent der Kosten der katholischen Stiftung „Donum Vitae“ (Geschenk des Lebens). Die Stiftung stellt entgegen der Weisung des Papstes Beratungsscheine aus, die für eine straffreie Abtreibung benötigt werden. Von seinen Bischofskollegen wünscht sich Mixa mehr Unterstützung für die Lebensrechtsbewegung. Bei der jüngsten Zusammenkunft der katholischen Bischöfe habe er beantragt, einen Weihbischof für die Betreuung der Lebensschutzgruppen zu berufen. Das sei von der Mehrheit mit dem Argument abgelehnt worden, die Position der katholischen Kirche in Lebensrechtsfragen sei klar, ein Beauftragter deshalb nicht nötig. Dennoch will Mixa nicht locker lassen: „Ein engeres und vertrauensvolleres Zusammenwirken würde nicht nur die Stoßkraft erhöhen, sondern auch durch die Geschlossenheit eine erheblich stärkere Wirkung auf das öffentliche Bewußtsein haben.“
USA: Abtreibungszahlen gesunken
Bestätigt wurde die Aussage des Augsburger Bischofs durch den Sozialwissenschaftler Manfred Spieker (Osnabrück) anhand der USA. Dort sei die Lebensrechtsbewegung in der katholischen Kirche entstanden, in den 80er Jahren seien die Evangelikalen dazugestoßen. Im Unterschied zu Deutschland nähmen amerikanische Bischöfe an Anti-Abtreibungsdemonstrationen teil und diskutierten öffentlich, Abtreibungsbefürworter vom Abendmahl auszuschließen. Die amerikanische Pro-Life-Bewegung könne einige Erfolge verbuchen. So sei eine besonders brutale Methode der Spätabtreibung gesetzlich verboten worden. Bei Abbrüchen nach der 20. Schwangerschaftswoche müßten die Schwangeren darüber informiert werden, daß ihr Kind bei der Abtreibung Schmerzen erleiden könne. Ärzte müßten dann das ungeborene Kind vor dem Eingriff narkotisieren. Die Zahl der jährlichen Abtreibungen sei von 1,6 Millionen (1991) auf 1,1 Millionen (2002) zurückgegangen. Spieker wies darauf hin, daß die katholische Kirche in den USA nicht nur für das Lebensrecht der Ungeborenen kämpfe, sondern auch umfangreiches Material zur seelsorgerlichen Begleitung von Frauen nach Abtreibung bereitstelle.

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