Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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01.10.2005

BVL fordert Enquete-Kommission zur Reform des § 218

Berliner Symposium zu zehn Jahren Fristenrelegung im vereinten Deutschland

­Berlin. Am 1. Oktober 1995 traten mit dem "Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz" (SFHÄndG) die vorläufig letzten Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen des so genannten Schwangerschaftsabbruchs in Kraft. Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) hat den zehnten Jahrestag dieses Datums zum Anlass genommen, auf einem Symposium in der Guardini-Stiftung am Freitag in Berlin umfassend Bilanz zu ziehen. Unter der Überschrift "Paragraf 218 ­ 10 Jahre gesetzliche Fristenregelung im vereinigten Deutschland" beleuchteten namhafte Wissenschaftler und Praktiker die wichtigsten Facetten der rechtlichen Regelung von 1995 und zeigten die Konsequenzen auf, welche diese für Gesellschaft, Staat und die Bürgerinnen und Bürger haben.

Die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Dr. med. Claudia Kaminski, hob in ihrer Einleitung hervor, dass wer in Deutschland die Finger in die Wunden der Reform des Paragrafen 218 lege, "gerne als Fundamentalist bezeichnet und entspre-chend behandelt" werde. "Wir hingegen denken, dass wir auf dem Fundament der Ver-fassung argumentieren, und dass ein Gesetzgeber, der sich dieser Verfassung verpflich-tet weiß, angesichts des offenkundigen Scheiterns des Paragrafen 218, die Hände nicht länger in den Schoß legen darf. Wir brauchen eine Enquete-Kommission, die Vorschlä-ge für eine Reform des § 218 erarbeitet, die in der Lage ist, das Leben ungeborener Kin-der wirksam zu schützen", so Kaminski weiter.

Professor Dr. Christian Hillgruber, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, legte dar, dass das Beratungskonzept seinen eigenen Anspruch, durch "Hilfe statt Strafe" einen besseren Schutz des ungeborenen Lebens zu gewährleisten, nicht einzulösen vermochte. Bezogen auf die sinkende Zahl von Frauen im gebärfähigen Alter und die ebenfalls sinkende Zahl der Lebend-geburten, sei ein stetiger Anstieg der Abtreibungen festzustellen.

Auch sei der Gesetzgeber der ihm auferlegten Verpflichtung, die Auswirkungen des neuen Schutzkonzeptes im Auge zu behalten (Beobachtungspflicht), um auftretende Schutzdefizite zu beseitigen (Nachbesserungs- und Korrekturpflicht), nicht nachgekommen. Unzureichend erfüllten auch die Länder ihre Pflicht zur Überprüfung der Beratungsstellen. Hillgruber kritisierte weiter, der Gesetzgeber habe sich damals auf das Argument der "Faktizität der Illegalität" eingelassen. Damit habe die Rechtsordnung ihren normativen Anspruch und gleichsam sich selbst aufgegeben. Für die Verwirk-lichung des Illegalen könne es im Rechtsstaat keinen legalen Raum geben.

Professor Dr. Manfred Spieker, der Christliche Sozialwissenschaften an der Universität Osnabrück lehrt, vertrat die These, dass die Reform des Paragrafen 218 aus dem Jahr 1995 Teil einer "Kultur des Todes" sei, die sich seit 30 Jahren in Deutschland ausbreite und verschiedener "Tarnkappen" bediene. Unter diese "Tarnkappen" rechnete Spieker, dass seit 1974 alle vier Reformen des Paragrafen 218 stets als "Gesetze zur Verbesserungen des Lebensschutzes" deklariert worden seien, der Vorgang der Abtreibung in so genannten "Aufklärungsbroschüren" stets so beschrieben werde, dass er von dem Faktum der Tötung des Kindes ablenke sowie die Verschleierung der Tötung als Sozialleistung. Auch die Abtreibungsstatistik, welche die "massenhafte Tötung nur unzulänglich verberge", und der Beratungsschein, welcher den Arzt zum straflosen Töten berechtige, rechnete Spieker unter die Tarnkappen einer Kultur des Todes.

Die Münsteraner Ärztin, Psycho- und Traumatherapeutin Dr. med. Angelika Pokropp-Hippen, widmete sich in ihren Ausführungen dem so genannten "Post abortion syndrom" (PAS), einer Sonderform der Posttraumatische Belastungsstörungen, das sich bei zahlreichen Frauen nach einer Abtreibung manifestiert. In ihrem Vortrag erläuterte die Expertin die neuroanatomischen und neurophysiologischen Grundlagen, auf denen der Informationsfluss im Gehirn basiert und stellte anhand von Beispielen aus ihrer ärzt-lich-psychotherapeutischen Praxis den Verlauf des PAS sowie den erheblichen Leidens-druck dar, der mit der Erkrankung einhergeht. Im Anschluss schilderte die Hebamme Maria Grundberger ihre Erfahrungen mit Spätabtreibungen.

Der Journalist und Publizist Martin Lohmann widmete sich in seinem Beitrag dem Umgang der Medien mit dem Thema Abtreibung und zeigte, dass die Berichterstattung über Abtreibungen in den Medien vielerorts ein Tabu darstellt.

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