Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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13.09.2005

Klare Positionen vor der Wahl: FDP will freie Stammzellenforschung und therapeutisches Klonen auch in Deutschland ermoeglichen

Berlin (ALfA) Kurz vor der Wahl hat auch die FDP-Fraktion im Bundestag noch einmal biopolitisch Position bezogen. Laut einem am 8. September durch die forschungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Ulrike Flach, und dem Hamburger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Reinhard Merkel vorgestellten Positionspapier will die FDP-Fraktion auch gegen den Widerstand der Union das so genannte therapeutische Klonen und die Forschung an embryonalen Stammzellen ermoeglichen. Dieses von Reinhard Merkel, Experte der FDP-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", ausgearbeitete Positionspapier enthaelt die Eckpunkte fuer einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Aenderung des derzeit geltenden Embryonenschutzgesetzes.

FDP-Forschungspolitikerin Ulrike Flach behhauptete bei der Vorstellung des Entwurfs, dass der Schutz des Embryos oberstes Ziel des Gesetzes bleibe. Zugleich sollen aber die Weichen fuer eine ethisch begruendete Forschung gestellt werden, um Therapien fuer schwere, genetisch bedingte Krankheiten entwickeln zu koennen. Rechtswissenschaftler Merkel betonte, dass es sich bei dem oft konstruierten Gegensatz von Ethik und Forschung in dieser Frage um ein grundsaetzliches Missverstaendnis handle. Er verwies dabei darauf, dass Deutschland eines der wenigen Laender sei, in denen es ein Totalverbot gebe. Eine ueberwaeltigende Mehrheit der Bioethiker habe keine Bedenken, er forderte eine Aenderung der aktuellen, "verstaubten" Gesetzeslage. Der ausgearbeitete Entwurf sei „moderner, zukunftsfaehig und vor allem moralisch dem derzeitigen Embryonenschutzgesetz ueberlegen“, so Merkel.

Bei dem vorgelegten Entwurf handle es sich nach Meinung der FDP-Vertreter um ein „Verbotsgesetz mit eng umrissenen Ausnahmetatbestaenden“. Fuer schwere Verstoesse gegen die Regelungen drohen wie bisher langjaehrige Haftstrafen. Forschungsprojekte wuerden dabei unter einer absolut transparenten Kontrolle stehen: Eine Behoerde haette nach einer Pruefung des Vorhabens eine Genehmigung zu erteilen und die Spender von Zellmaterial muessten zudem ihr Einverstaendnis erklaeren. Als erste Massnahme will die FDP-Fraktion die Stichtagsregelung beim Stammzellenimportgesetz abschaffen, um die Kriminalisierung von deutschen Wissenschaftlern, die im Ausland mit Stammzellen forschen, zu beenden. Bisher duerfen deutsche Wissenschaftlern nur an Stammzellenforschen, die vor 2002 entstanden sind. In dieser „Kriminalisierung“ sieht die FDP eine Gefahr fuer den Innovationsstandort Deutschland. Die FDP-Forschungspolitikerin erklaerte, dass man einen Forschritt in dieser Frage notfalls auch ohne die Union erreichen wolle. Dazu muesse dann das Thema bei einer Abstimmung im Bundestag "freigegeben" werden, so dass man jenseits einer moeglichen schwarz-gelben Bundesregierung nach der Wahl am 18. September Mehrheiten im Bundestag schmieden koenne. Flach verwies dabei auf Aussagen von SPD-Ministern oder dem Bundeskanzler, die sich fuer eine Neuregelung ausgesprochen hatten. "Ich hoffe aber, dass der oeffentliche Druck so gross wird, dass sich auch die CDU nicht mehr verweigern kann", so Flach.

Kritik der „Aktion Lebensrecht fuer Alle“

Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA), Dr. Claudia Kaminski, uebte unterdessen an dem Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion massive Kritik. „Das von den Liberalen vorgestellte Positionspapier zur Aenderung des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) kommt einem Ausverkauf des Schutzes kuenstlich erzeugter Menschen gleich", erklaerte Kaminski am 9. September in Koeln. Angesichts der zahlreichen Ausnahmetatbestaende, die ein nach den Vorstellungen der FDP reformiertes ESchG beinhalten soll, koenne von einem „Embryonenschutz“ gar keine Rede mehr sein. „Die FDP strebt nichts weniger an, als alle derzeit technisch moeglichen Verfahren und Praktiken auch rechtlich zu ermoeglichen: So soll die Stichtagsregelung beim Import embryonaler Stammzellen wegfallen, die Praeimplantationsdiagnostik eingefuehrt, die Eizellspende und das Klonen zu Forschungszwecken zugelassen sowie verwaiste Embryonen zum Verbrauch durch die Forschung freigegeben werden", so Kaminski weiter.

Darueber hinaus haette der Gesetzesentwurf nach Ansicht der Bundesvorsitzenden zur Folge, dass ein Handel mit Eizellen und embryonalen Stammzellen auch in Deutschland in Schwung kaeme. „Zwar sollen diese nach Vorstellung der Liberalen „nicht veraeussert, verkauft oder gegen Geld erworben“ werden. Allerdings sollten die Forscher „fuer die Gewinnung, Bearbeitung und Aufbewahrung“ angemessen entschaedigt werden koennen. Je nachdem wie der Begriff „angemessen“ definiert wird, kommt unter dem Strich das Gleiche heraus. Und da zum Beispiel Fruchtbarkeitskliniken in Grossbritannien den Spenderinnen von Eizellen laengst Rabatte bei der kuenstlichen Befruchtung einraeumen, wuerden ohnehin Anreize fuer den Handel mit Eizellen geschaffen", so die Aerztin abschliessend.


Weitere Informationen

Positionspapier zum Embryonenschutz
Von Ulrike Flach, forschungspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, ausgearbeitet von Prof. Dr. Reinhard Merkel,
4 Seiten, 8. September 2005 im PDF-Format

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