Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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11.06.2005

Dänemark: Muß ein Abtreibungsdenkmal verschwinden?

Zweieinhalb Meter hoher Obelisk erregt Anstoß in einem Wohngebiet

K o p e n h a g e n (idea) - Darf im dänischen Ringkøbing, das jährlich von Zehntausenden deutschen Sommerurlaubern besucht wird, weiter an die Opfer von Abtreibungen erinnert werden? Ein Gericht muß entscheiden, ob ein von der christlichen Lebensrechtsgruppe „Recht auf Leben“ im Januar 1999 errichteter 2,5 Meter hoher Stahlobelisk und eine aus Pflastersteinen geschaffene Landkarte mit den Abtreibungszahlen der jeweiligen Region den Bauvorschriften entsprechen. Das berichtet das Christliche Tagblatt (Kopenhagen). Im Bebauungsplan ist das Gelände als Wohngebiet ausgewiesen. Ein Denkmal sei nicht zulässig, argumentieren die Anwälte der Kommune. Dagegen verweisen die Lebensrechtler darauf, daß der Obelisk nicht größer sei als ein Gartenhaus. Jeder dürfe ferner in seinem Garten Pflastersteine verlegen, auch wenn sie eine Landkarte ergeben, erklärte der Anwalt der Abtreibungsgegner, Axel Horst Nielsen. Ringkøbing führe offenbar einen ideologischen Kampf gegen alles, was christlich ist.

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