Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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06.06.2005

Moegliche Gesetzesaenderung? Saarlaendischer Rechnungshof kritisiert Kostenuebernahme bei vorgeburtlichen Kindstoetungen

Saarbruecken (ALfA). Die Kostenuebernahme fuer Abtreibungen soll moeglicherweise durch eine Gesetzesaenderung auf wirklich beduerftige Frauen beschraenkt werden. Dies meldete die Aerztezeitung in der Online-Ausgabe vom 24.Juni unter Berufung auf einen Bericht des Saarlaendischen Rechnungshofes, wonach die Bundeslaender bereits eine Initiative im Bundesrat erwaegen.

In ihrem juengsten Jahresbericht monieren die Rechnungspruefer laut der Zeitung nicht nur die hohen Kosten, das umstaendliche Verfahren und den Verwaltungsaufwand bei den Kassen, sondern auch eine Gerechtigkeitsluecke. Denn nach derzeitigem Recht muessen sich Alleinerziehende saemtliches Einkommen anrechnen lassen. Bei Verheirateten und anderen Zusammenlebenden duerfen die Krankenkassen das Einkommen des Partners nicht abfragen, wodurch allein verdienende Frauen mit unterhaltsberechtigten Kindern benachteiligt seien. Generell wird in dem Rechnungshof-Bericht beanstandet, dass das "Gesetz zur Hilfe fuer Frauen bei Schwangerschaftsabbruechen in besonderen Faellen" nur auf das persoenliche Einkommen der Frau abziele und ihre wirtschaftliche Gesamtsituation unberuecksichtigt lasse. Hinzu komme, dass diese Verhaeltnisse lediglich glaubhaft zu machen seien. Konkret muesse eine Frau nicht einmal den entsprechenden Bescheid vorlegen, falls sie behauptet, eine Sozialleistung zu beziehen. AEhnliches gelte fuer die Darlegung der persoenlichen wirtschaftlichen Situation. "Diese Umstaende erklaeren die geringe Zahl von Selbstzahlerinnen", meint der Rechnungshof. Er schlaegt als Ausweg vor, die Kosten nur dann zu uebernehmen, wenn die Frauen einen Bewilligungsbescheid von Leistungen vorlegen, deren Bezug als Nachweis der sozialen Beduerftigkeit gilt. Der Nachweis sei einfach und die Berechnung einer Einkommensgrenze ueberfluessig. Wer ansonsten keine Sozialleistung beziehe, sei nach Auffassung der saarlaendischen Rechnungspruefer auch in der Lage, die Kosten von rund 300 Euro selbst zu tragen.

Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) begruesste den Vorstoss einer Initiative im Bundesrat, um die Kostenuebernahme fuer Abtreibungen per Gesetzesaenderung auf tatsaechlich beduerftige Frauen einzuschraenken. In einer Presseaussendung vom 24.Mai bezeichnete die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Dr. med. Claudia Kaminski, dies als „ein Schritt in die richtige Richtung". Sie erinnerte daran, dass die im Bundesverband Lebensrecht zusammengeschlossenen Verbaende sich im Sommer 2003 schriftlich an die Ministerpraesidenten der Laender gewandt und diese um "Ueberpruefung der Finanzierung rechtwidriger Abtreibungen durch die oeffentliche Hand" gebeten hatten. "Wir freuen uns, dass die Bundeslaender nun offenbar ernsthaft erwaegen, die bisherige Praxis der Finanzierung von vorgeburtlichen Kindstoetungen einzuschraenken", kommentierte die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Dr. med. Claudia Kaminski, entsprechende Medienberichte.


Durch das „Gesetz zur Hilfe fuer Frauen bei Schwangerschaftsabbruechen in besonderen Faellen“ von 1995, sei die vorgeburtliche Kindstoetung faktisch zu einer gewoehnlichen Leistung des Gesundheitswesens geworden. „In unserem Brief vom 27. August 2003 haben wir die Ministerpraesidenten der Laender auf die verheerenden Folgen aufmerksam gemacht, die diese Praxis fuer das Rechtsbewusstsein hat. Denn durch das geltende Gesetz wird Schwangerschaft nicht nur in die Naehe einer Krankheit gerueckt. Vor dem Hintergrund einer generellen Finanzierung von Abtreibungen durch den Staat, ist auch der Spagat, wonach eine vorgeburtliche Kindstoetung zwar rechtswidrig ist, aber nicht bestraft wird, sofern sich die Schwangere zuvor hat beraten lassen, nicht mehr nachvollziehbar. Da der Staat nirgendwo sonst Unrecht finanziert, glauben immer mehr Menschen es gaebe so etwas wie ein Recht auf die Toetung eigener Kinder,“ so Kaminski.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1995 haben die Bundeslaender rund 400 Millionen Euro fuer die Finanzierung rechtswidriger Abtreibungen ausgegeben. Eine Pruefung der Beduerftigkeit durch die Krankenkassen, die sich das Geld spaeter ueber die Landeshaushalte zurueckholen, findet in aller Regel nicht statt, da das Gesetz vorschreibt, dass die Anonymitaet der Schwangeren zu wahren ist.


Weitere Informationen

Auszug aus dem Bericht des Rechnungshofes Saarland zur Kostenerstattung des Landes nach dem „Gesetz zur Hilfe fuer Frauen bei Schwangerschaftsabbruechen in besonderen Faellen“ an die Krankenkassen im PDF-Format
http://www.alfa-ev.com/rh-saarland_jb_2004_auszug- schwangerschaftsabbrueche.pdf

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