Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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06.05.2005

Baptisten für Reform der Abtreibungsgesetze

Freikirchenleitung: Spätabtreibungen sind nicht hinnehmbar

K a s s e l (idea) – Eine Reform der Abtreibungsgesetzgebung in Deutschland haben die Baptisten- und Brüdergemeinden angemahnt. Das Präsidium und die Bundesgeschäftsführung des Bundes verabschiedete im Vorfeld der Bundeskonferenz vom 5. bis 7. Mai in Kassel eine „Eingabe an den Gesetzgeber“ und mahnte „die dringende Notwendigkeit einer zeitnahen Reform“ an. In dem Text wird daran erinnert, daß das Bundesverfassungsgericht sich 1993 für eine Überprüfung der Abtreibungsgesetzgebung ausgesprochen hatte, allerdings ohne einen zeitlichen Rahmen festzusetzen. Vor allem kritisiert die Leitung der größten deutschen Freikirche Spätabtreibungen: „Für uns ist nicht hinnehmbar, daß der Abbruch des Lebens von behinderten und kranken ungeborenen Kindern mit dem (wie in den seltensten Fällen tatsächlich gegebenen) bedrohten Leben der Mutter ethisch gerechtfertig wird.“ Es müsse alles getan werde, damit eine Schwangere sich „trotz der Behinderung oder Krankheit für das Leben ihres Kindes“ entscheide. Hierzu gehöre das ständige Bemühen um verbesserte Rahmenbedingungen für Behinderte und chronisch Kranke in Deutschland.

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