Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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30.04.2005

Europarat: Resolution zur Aktiven Sterbehilfe abgelehnt:

Keine Euthanasieempfehlung an Europaratslaender

Strassburg (ALfA) Mit grosser Mehrheit mit 138 gegen 26 Stimmen bei fuenf Enthaltungen hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates nach dreistuendiger hitziger Debatte am 27. April einen Vorstoss zur „Entkriminalisierung der Sterbehilfe“ abgelehnt. Zur Debatte stand ein Resolutionsentwurf des Schweizer Liberalen Dick Marty, in dem unter Verweis auf die Regelungen in den Niederlanden und Belgien eine "offene Diskussion" ueber Sterbehilfe gefordert wurde. Laut der „Frankfurter Rundschau“ vom 28. April hatte der von Marty praesentierte Antrag die Mitgliedsnationen des Europarats zwar nicht direkt zur Uebernahme des hollaendischen und belgischen Modells mit der Erlaubnis auch aktiver Sterbehilfe aufgerufen, er warb jedoch fuer die Pruefung der dortigen positiven Erfahrungen. Vor allem der Verweis auf Holland und Belgien habe der Frankfurter Rundschau zufolge den erbitterten Widerstand von Kritikern provoziert.

Wie der oesterreichische „Standard“ und die „Aerztezeitung“ in der Onlineausgabe vom 27 bzw. 28.April berichteten, hatten sich zuvor die Parlamentarier aus den 46 Europaratslaendern nach mehr als 70 Aenderungsantraegen gegen eine Legalisierung der Sterbehilfe ausgesprochen und vor den Gefahren des Missbrauchs gewarnt. Dabei seien ausserdem Hinweise auf die derzeit in vielen Laendern in einer "juristischen Grauzone" und heimlich praktizierte Sterbehilfe aus dem Text gestrichen worden. Schliesslich wurde der Text komplett abgelehnt.

Mit dem Scheitern des Marty-Berichts gilt nach dreijaehriger Debatte eine alte Europarats-Resolution, der sogenannte Gatterer-Gericht aus dem Jahr 1999 weiter. Danach darf "der Wunsch zu sterben niemals die juristische Grundlage fuer den Tod aus den Haenden Dritter bilden". 1999 hatte die Parlamentarische Versammlung des Europarates sich eindeutig gegen Toetung auf Verlangen ausgesprochen und stattdessen gleichzeitig verstaerkte Unterstuetzung fuer Schwerstkranke und Sterbende gefordert, z.B. durch Palliativmedizin, Hospizbewegung usw.,. Auch sollte der Wunsch sterbender Menschen besser respektiert werden, lebensverlaengernde Massnahmen zu unterlassen. (Siehe dazu ALfA-Newsletter vom 22.04.05).

Die Entschliessungen der Europaeischen Versammlung sind nicht bindend, doch versteht sich die Versammlung als „Gewissen“ des Europarats, zu dessen wichtigsten Aufgaben der Schutz der Menschenrechte gehoert.

In Deutschland wurde die Entscheidung der Parlamentarischen Versammlung von Politikern von Union und SPD, sowie mehreren Fachverbaenden der Behindernhilfe einhellig begruesst. Eugen Brysch, Geschaeftsfuehrender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, meinte darueber hinaus in einer Pressemitteilung vom 27. April, dass Marty in seiner Resolutions-Begruendung die niederlaendische Euthanasieregelung beschoenigend dargestellt habe: „Darin fehlt der entscheidende Hinweis, dass in den Niederlanden heute schon etwa 1 000 Menschen jaehrlich getoetet werden, ohne vorher den Wunsch dazu geaeussert zu haben." Nicht erwaehnt bleibe auch ein schleichender Gewoehnungsprozess an das Toeten. "Schwerstkranken die Toetung anzubieten, heisst, sie zu diskriminieren. Denn sie brauchen kein Mitleid, sondern umfassende Begleitung. Daher muss die Versorgung schwerstkranker Patienten in Europa dringend verbessert werden", so Brysch. "Schlechte Versorgung fuehrt naemlich erst dazu, dass schwerstkranke Patienten nach Toetung verlangen."


Weitere Informationen
ALfA-Newsletter vom 22.04.05 zur Sterbehilferesolution im Europarat
http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_newsletter_ 22-04-05.html

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