Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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12.02.2005

EKD veroeffentlicht Stellungnahme gegen Spätabtreibungen

Hannover / Berlin (ALfA) Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) unterstuetzt grundsaetzlich politische Bemuehungen, um die Zahl der Spaetabbrueche von Schwangerschaften zu verringern. Dies erklaerte anlaesslich der Anhoerung im Ausschuss fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages der Bevollmaechtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europaeischen Union, Praelat Stephan Reimers, in einer Presseaussendung vom 11. Februar. In der dem Ausschuss zugesandten schriftlichen Stellungnahme betonte er, dass auf die veraenderten Rahmenbedingungen reagiert werden muesse, die sich durch die Fortentwicklung praenataler Diagnostik ergeben. Die Behinderung eines Kindes duerfe allein kein Grund fuer eine medizinische Indikation sein. Dies muesse nach Ansicht der EKD auch im Gesetz klargestellt werden. Gesellschaftlich muessten dringend verbesserte Rahmenbedingungen insbesondere finanzieller Art fuer Behinderte und chronisch Kranke geschaffen werden.

Im Blick auf die bisher bekannten Vorschlaege der Bundestagsfraktionen fordert die EKD in ihrer Stellungnahme den Ausbau von psychosozialen Beratungsangeboten auch vor einer praenataldiagnostischen Untersuchung. In Faellen eines pathologischen Befundes spaet im Verlauf der Schwangerschaft bestuende aufgrund der grossen Konfliktsituation ein gesteigerter Beratungsbedarf fuer die Schwangere. Bei dieser Entscheidung muesse der Frau jede moegliche Unterstuetzung zur Seite gestellt werden, die ihr hilft, sich trotz einer Behinderung oder Krankheit ihres Kindes fuer das Leben zu entscheiden. Deshalb erfordere ein pathologischer Befund eine gesetzliche Pflicht zu Beratung. Dabei sei eine Beratung des Arztes und der Schwangeren oder der Eltern durch ein interdisziplinaeres Fachkollegium zu befuerworten.

Eine dreitaegige Bedenkzeit zwischen Feststellung der Indikation und Durchfuehrung des Abbruchs sollte, sofern nicht das Leben der Schwangeren akut gefaehrdet ist, bei allen Faellen der medizinischen Indikation durch Aufnahme in das Gesetz verpflichtend sein. Ein blosser Hinweis des Arztes, dass eine Bedenkzeit sinnvoll sei, genuege nach Ansicht der EKD nicht. Die EKD unterstuetzt zudem die Forderung nach einer detaillierten statistischen Erfassung der Spaetabbrueche, um die Problematik in ihrer Komplexitaet besser erfassen und auch in Zukunft adaequat reagieren zu koennen.


Weitere Informationen: Die ausfuehrliche Stellungnahme des Bevollmaechtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europaeischen Union zur Vermeidung von Spaetabtreibungen finden Sie unter http://www.ekd.de/bevollmaechtigter/berlin/stellun gnahmen_41046.html

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