Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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20.07.2004

BVerwG-Urteil: Foerderung auch fuer Schwangerenberatungsstellen ohne Schein

Leipzig (ALfA). Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat entschieden, dass auch katholische Beratungsstellen, die keinen Beratungsschein fuer eine straffreie Abtreibung ausstellen, einen Anspruch auf oeffentliche Foerderung haben. Das berichten die "Bild"-Zeitung, "die tageszeitung" (Ausgaben vom 16. Juli), das "Deutsche Aerzteblatt" (Online-Ausgabe vom 15. Juli) sowie der katholische Nachrichtendienst "kath.net" (16. Juli). Mit ihrem Urteil geben die Richter in einem Musterverfahren in letzter Instanz dem Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Braunschweig und dem SkF Detmold Recht, die Zuschuesse fuer die Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen forderten. Die Bundeslaender hatten eine Foerderung fuer die katholischen Beratungsstellen abgelehnt, da dort seit 2001 keine Beratungsscheine mehr ausgestellt werden, die fuer eine straffreie Abtreibung noetig sind.

Die zustaendigen Behoerden hatten argumentiert, dass das Gesetz ein "Gesamtkonzept zum Schutz des werdenden Lebens" vorsehe, zitiert die taz. Wer nur eine Teilleistung anbiete, habe keinen Anspruch auf Foerderung. Demgegenueber beriefen sich die SkFs in ihren Klagen auf das Schwangerenkonfliktgesetz, nach dem ihrer Auffassung nach auch eine allgemeine Schwangerenberatung gefoerdert werden muss.

In seinem Urteil unterstreicht das Bundesverwaltungsgericht den eigenstaendigen Foerderungsanspruch der allgemeinen Beratungsstellen. Das Schwangerenkonfliktgesetz sehe fuer allgemeine Beratung und Konfliktberatung Stellen mit unterschiedlichen Profilen vor, so die Richter. Die Arbeit der Beratungsstellen sei ein wichtiger Bestandteil des Lebensschutzes, den das Gesetz durch eine moeglichst umfassende Beratung gewaehrleisten wolle. Deshalb stehe den Beratungsstellen des SkF in Anlehnung an den Foerdersatz ein Betrag in Hoehe von 80 Prozent der Sach- und Personalkosten zu.

Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, hat das Urteil in Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Reaktionen ausgeloest. "Das ist ein grandioses Urteil, das die wirkliche Beratung fuer das Leben der Ungeborenen wuerdigt", zitiert "Bild" Claudia Kaminski, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL). Nun sei es an der Zeit, auch in NRW die Rechtmaessigkeit der oeffentlichen Gelder fuer Pro Familia auf den Pruefstand zu stellen, wie es bereits in Hessen geschehen sei, so Kaminski. Der hessische Rechnungshof hatte im vergangenen Juni die Landesregierung aufgefordert, Pro Familia nicht mehr zu foerdern und den Beratungsstellen die Anerkennung als Schwangerenkonfliktberatungsstellen zu entziehen, da in drei "Medizinische Zentren" von Pro Familia vorgeburtliche Kindstoetungen durchgefuehrt werden (vgl. ALfA-Newsletter vom 25. Juni). Nach Ansicht des Rechnungshofes sind diese Zentren wirtschaftlich und organisatorisch nicht hinreichend von den Beratungsstellen getrennt.

Wie die "Bild"-Zeitung weiter berichtet, zeigte sich auch der Erzbischof von Koeln, Joachim Kardinal Meisner, von dem Richterspruch erfreut. "Das Urteil erkennt die hervorragende Arbeit unserer Beraterinnen an", zitiert das Blatt den Kardinal. Ziel der Beraterinnen sei es immer, den Muettern beziehungsweise den Eltern eine Entscheidung fuer ihr Kind zu ermoeglichen. Kritisch aeusserte sich dagegen laut der "Bild"-Zeitung die nordrhein-westfaelische Familienministerin Birgit Fischer (SPD). "Oeffentliche Mittel sollten nur fuer umfassende Beratung eingesetzt werden." Sie kuendigte an, das Urteil sorgfaeltig zu pruefen.

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