Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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19.07.2004

Diskriminiert das Abtreibungsverbot die Frauen?

20 Jahre Juristen-Vereinigung Lebensrecht: Strategiewechsel bei Abtreibungsbefürwortern

K ö l n (idea) – Abtreibungslobbyisten in den USA und Deutschland ändern ihre Strategie. Haben sie früher vor allem versucht, dem Embryo das Menschsein abzusprechen, um Abtreibungen als ethisch unbedenklich erscheinen zu lassen, so konzentrieren sie sich heute auf das Thema Frauenrechte. Über diese Beobachtung sprach der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht, Verwaltungsrichter a.D. Bernward Büchner (Freiburg), am 7. Mai in Köln bei einer Studientagung zum 20jährigen Bestehen seiner Vereinigung. Büchner wies darauf hin, daß die Organisation Pro Familia für eine Veranstaltung mit dem Spruch werbe „Reproduktive Rechte sind Menschenrechte“. Dazu werde auch ein Recht auf Abtreibung gezählt. Da nur Frauen schwanger werden können, legten Abtreibungsbefürworter ein Verbot des Schwangerschaftsabbruchs als „frauendiskriminierend“ aus.

„Weghören und Wegducken“

Das öffentliche Bewußtsein, daß die Tötung eines ungeborenen Kindes Unrecht ist, hat nach Büchners Überzeugung in Deutschland stark nachgelassen. Dazu trage der Staat bei, der 90 Prozent aller gemeldeten Abtreibungen finanziere, obwohl dies laut geltendem Recht nur auf Sonderfälle beschränkt sein sollte. Das Bundesgesundheitsministerium schreibe in einer Publikation, die Finanzierung von Abtreibungen liege „im gesamtgesellschaftlichen Interesse“. Es sei unbegreiflich, so Büchner, daß sich die Medien nicht stärker um das Thema kümmerten. „Weghören und Wegducken, wenn es um Abtreibung geht, ist verbreitet bis in den Raum der Kirche hinein.“

Für wen gelten Menschenrechte?

Der Philosoph Robert Spaemann (Stuttgart) beobachtet bei Vertretern seiner Wissenschaft einen Trend, das Konzept der Menschenrechte zugunsten eines Konzepts der „Personenrechte“ aufzugeben. Dem Embryo werde dann nicht mehr das Menschsein, aber das Personsein abgesprochen. Der australische Philosoph Peter Singer und sein deutscher Kollege Norbert Hoerster seien der Auffassung, daß ein Mensch erst bestimmte qualitative Kriterien erfüllen müsse, um als Person zu gelten. Das habe die Konsequenz, daß etwa Singer in bestimmten Fällen eine Tötung von Kindern bis ins zweite Lebensjahr hinein für ethisch akzeptabel halte. Dem widersprach Spaemann vehement: „Menschenrechte werden nicht verliehen, sondern anerkannt.“ Zum Grundrecht auf Leben gehöre es, daß man es unabhängig vom Urteil anderer besitze. „Alles andere ist Willkür.“ Der Philosoph sagte, aus biologischer Sicht sei der Beginn menschlichen Lebens mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle nicht strittig. Die mittelalterliche Vorstellung, daß die Seele erst nach 40 Tagen in das ungeborene Kind komme, lasse sich wissenschaftlich nicht mehr halten. Um so erstaunlicher sei es, daß Abtreibungsbefürworter in diese Denkweise zurückfielen.

700 Mitglieder

Die 1984 gegründete Juristenvereinigung versucht, durch Diskussionsbeiträge, Stellungnahmen und Aufsätze in ihrer „Zeitschrift für Lebensrecht“, auf die Diskussion in Rechtswissenschaft und Politik Einfluß zu nehmen. Der Vereinigung gehören rund 700 Frauen und Männer an. Zu ihren Gründungsmitgliedern zählen der frühere Bundesarbeitsgerichtspräsident Gerhard Maria Müller, der Ehrenpräsident der Bundesrechtsanwaltskammer Heinrich Vigano sowie die Verfasser bekannter Rechtskommentare, Günter Dürig und Herbert Tröndle. Tröndle wurde bei der Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden gewählt.

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