Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht

14.06.2004

Empfehlungen der Arbeitgruppe "Patientenautonomie am Lebensende"

Berlin (ALfA). Eine von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) eingesetzte Arbeitsgruppe fordert, alle Formen der passiven und indirekten Sterbehilfe straffrei zu stellen. Das meldet "Die Welt" (Ausgabe vom 11.06.). Dem Bericht zufolge stellte die Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" am Donnerstag in Berlin ein Papier vor, in dem sie entsprechende Ergaenzungen des Paragrafen 216 StGB vorschlaegt. Dabei soll die Anwendung einer schmerzlindernden Massnahme, die das Leben als "nicht beabsichtigte Nebenwirkung verkuerzt", sowie "das Unterlassen oder das Beenden einer lebenserhaltenden medizinischen Massnahme, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht", ausdruecklich straffrei gestellt werden.

Ziel der Bundesregierung sei es, die rechtliche Bedeutung der Patientenverfuegung zu staerken. Bei der Entgegennahme des Berichts erklaerte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Zeitung zufolge, es werde "zuegig" ein Gesetzentwurf erarbeitet, "um die Bedeutung der Patientenverfuegung und die Rolle des Vormundschaftsgerichts im Betreuungsrecht klarzustellen". Vor einer Gesetzesaenderung muesse es eine "breite gesellschaftliche Debatte" geben, zitiert das Blatt Zypries weiter. Zudem muesse die Palliativmedizin zu einem wichtigen Bestandteil in der Medizinausbildung werden, um sterbenskranken Menschen einen wuerdevollen Tod zu erleichtern. In diesen Kontext gehoere auch der Ausbau des Hospizwesens, um Menschen in der Schlussphase ihres Lebens zu begleiten. Laut der Zeitung sprach sich die Ministerin auch gegen eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe aus. Zugleich kuendigte sie an, die Selbstbestimmung todkranker Patienten durch neue Gesetze staerken zu wollen.

Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Ausgabe vom 11.06.) berichtet, hatte die Ministerin die Arbeitsgruppe im vergangenen Jahr eingesetzt, weil durch den technischen Fortschritt in der Medizin lebensverlaengernde Massnahmen in immer mehr Faellen moeglich geworden seien, die sich unter Umstaenden aber auch leidens- und sterbensverlaengernd auswirken koennten. Mit Hilfe einer Patientenverfuegung koennten Buerger Vorkehrungen treffen fuer das, was mit ihnen geschehen beziehungsweise unterlassen werden soll, falls sie ihren Willen nicht mehr bilden oder aeussern koennen. In den Verfuegungen legten Patienten fest, ab welchem Zeitpunkt sie nicht mehr weiter aerztlich behandelt werden wollen.

Der Bundesgerichtshof hatte laut FAZ bereits im Maerz vergangenen Jahres die Verbindlichkeit solcher Verfuegungen grundsaetzlich anerkannt, jedoch dem Gesetzgeber aufgetragen, Unklarheiten zu beseitigen. In ihrem Bericht habe die Arbeitsgruppe nun keinen einheitlichen Entwurf fuer eine Patientenverfuegung vorgelegt, sondern lediglich einige Beispiele fuer Formulierungen geliefert, so die Zeitung weiter.

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht


Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.