Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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24.05.2004

Euthanasie auf leisen Sohlen: Bundesregierung plant Ergaenzung von 216 StGB

Berlin (ALfA). Die passive Sterbehilfe, also der Verzicht auf kuenstliche lebensverlaengernde Massnahmen bei Todkranken, soll in Deutschland angeblich bald eindeutig straffrei gestellt werden. Das berichten "Der Spiegel" (Online-Ausgabe vom 19. Mai) sowie das ZDF (19. Mai) unter Berufung auf einen Bericht der "Berliner Zeitung" (Ausgabe vom 19. Mai). Demnach will eine von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) eingesetzte Arbeitsgruppe eine Veraenderung des Strafgesetzbuches vorschlagen. Laut der "Berliner Zeitung" habe Dieter Lang, Jurist und Vertreter des Bundesverbands Verbraucherzentrale in der Arbeitsgruppe, erklaert, das Expertengremium vertrete die Auffassung, dass der Artikel 216, der die Toetung auf Verlangen und aktive Sterbehilfe als Straftat regelt, durch zwei Absaetze ergaenzt werden solle. Danach solle sowohl die passive Sterbehilfe als auch die indirekte Sterbehilfe durch Verabreichung hochdosierter Schmerzmittel straffrei sein.

Wie die Zeitungen weiter berichten, soll nach Willen der Arbeitsgruppe auch das Betreuungsrecht geaendert werden. Wenn sich der Betreuer beispielsweise eines Koma-Patienten fuer den Abbruch lebensverlaengernder Massnahmen ausspricht, solle in Zukunft auf die Zustimmung eines Vormundschaftgerichtes verzichtet werden koennen. Voraussetzung sei allerdings, dass eine klare und eindeutige Patientenverfuegung vorliege.

Bundesjustizministerin Zypries wird die Ergebnisse der Arbeitsgruppe voraussichtlich Ende Juni vorstellen.

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