Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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12.05.2004

Mutiger Kandidat: Koehler fuer Pruefung des Paragrafen 218

Berlin (ALfA). Der Kandidat von Union und FDP fuer die Bundespraesidentenwahl, Horst Koehler, hat eine Ueberpruefung der Abtreibungsgesetzgebung angeregt. In einem Interview mit dem "Rheinischen Merkur" (Ausgabe vom 6. Mai) bezeichnete er vor allem die hohe Zahl der Spaetabtreibungen als "aeusserst bedenklich". In der persoenlichen Begegnung mit behinderten Menschen koenne man immer wieder erleben, dass diese ebenso froehlich und ebenso traurig seien wie alle anderen Menschen, dass ihr Leben ebenso lebenswert sei wie das nicht behinderter Menschen. "Den Wert menschlichen Lebens kann und darf man nicht differenzieren nach dem Kriterium einer geistigen oder koerperlichen Behinderung", so Koehler. In diesem Zusammenhang verwies er auch darauf, dass seine eigene Tochter erblindet ist. "Sie laesst kein Zweifel an ihrer Ueberzeugung, dass Behinderte das gleiche Lebensrecht haben wie Nichtbehinderte. Das hat fuer mich Ueberzeugungskraft."

Bezueglich der embryonalen Stammzellforschung und des sogenannten therapeutischen Klonens erklaerte Koehler gegenueber dem "Rheinischen Merkur", dass er sich in diesen Bereichen noch kein fertiges Urteil gebildet habe. Jedoch betonte er: "Nicht alles, was wissenschaftlich-technisch moeglich ist, darf auch gemacht werden." Im Zweifel gehe fuer ihn Lebensschutz vor Wissenschaftsfreiheit.

Die Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) hat ausdruecklich begruesst, dass sich Horst Koehler fuer die Ueberpruefung der Abtreibungsgesetzgebung ausgesprochen hat. In einer Mitteilung an die Presse (6. Mai) erklaerte die Bundesvorsitzende der ALfA, Claudia Kaminski, dass in den vergangenen dreissig Jahren serioesen Schaetzungen zufolge in Deutschland ueber acht Millionen Kinder ihr Leben durch Abtreibung verloren haben. "Auch das Ziel, welches mit der letzten Reform des Paragraphen 218 im Jahr 1995 erklaertermassen verfolgt wurde, naemlich weniger statt mehr Abtreibungen, wurde nicht erreicht", so Kaminski. Der zuletzt zu verzeichnende leichte Rueckgang der gemeldeten absoluten Abtreibungszahlen koenne nicht darueber hinwegzutaeuschen, dass die Haeufigkeit, mit der Kinder im Mutterleib getoetet werden, zugenommen habe. "Aufgrund des demografischen Wandels und der jahrzehntelangen Abtreibungspraxis gibt es heute lediglich weniger Frauen im gebaerfaehigen Alter", erklaerte Kaminski. Diese wuerden laut den vom Statistischen Bundesamt bis 2002 ermittelten Zahlen jedoch haeufiger abtreiben als 1996. Sowohl die Regierung Kohl als auch die Regierung Schroeder und der Deutsche Bundestag haetten sich bislang geweigert, der Nachbesserungspflicht, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber zur Auflage gemacht hat, nachzukommen. "Vor diesem Hintergrund verdient der von Herrn Koehler gezeigte Mut, sich als Bewerber um ein politisches Amt derart zu positionieren, unsere Anerkennung", so Kaminski.

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