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01.03.2004
Hoppe: Aus biologischer und aerztlicher Sicht ist der Embryo von Anfang an Mensch
Hoppe: Aus biologischer und aerztlicher Sicht ist der Embryo von Anfang an Mensch
Stuttgart (ALfA). Der Praesident der Bundesaerztekammer, Joerg Dietrich Hoppe, hat seine Ablehnung des Klonens (vgl. ALfA-Newsletter vom 20.02.) bekraeftigt. Den Stuttgarter Nachrichten (Ausgabe vom 26.02.) sagte Hoppe: "In Deutschland ist das Klonen von menschlichen Embryonen verboten - unabhaengig von dem damit verfolgten Zweck. Schon der Versuch ist strafbar. An dieser eindeutigen Ablehnung jedweden Klonens sollten wir festhalten".
Der Zeitung zufolge forderte Hoppe weiter: "Wir muessen uns sehr deutlich vor Augen fuehren, dass das Klonen von Embryonen erhebliche Auswirkungen auf unser Verstaendnis von Menschenwuerde und schuetzenswertem Leben haben wird." Dies gelte auch fuer die Grundsatzfrage, wann menschliches Leben beginnt und ab wann es geschuetzt werden muss.
Der Praesident der Bundesaerztekammer stellt klar: "Aus biologischer, vor allem aber aus aerztlicher Sicht ist ein Embryo von der Verschmelzung der Keimzellen an ein Mensch".
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