Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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09.02.2004

Im Wappen des Kreuzes: Nun sollen auch Aerzte Beihilfe zum Selbstmord leisten

Bern (ALfA). Kuenftig sollen auch Aerzte in der Schweiz Beilhilfe zum Selbstmord leisten koennen. Wie verschiedene Medien uebereinstimmend berichten, saehen das die neuen Richtlinien vor, welche die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) Mitte der Woche vorgestellt hat. Laut den "Baseler Nachrichten" (Ausgabe vom 05.02.) hielten die neuen Richtlinien zwar fest, dass die Beihilfe zum Selbstmord kein Teil aerztlicher Taetigkeit sei, gleichwohl koennten besondere Umstaende und die Respektierung des Patientenwillen den Arzt im Einzelfall veranlassen, einem todkranken Patienten bei dessen Suizid behilflich zu sein.

SAMW-Praesident Werner Stauffacher legte laut der Zeitung dar, die neuen Richtlinien erkennten an, "dass ein Arzt im konkreten Einzelfall in die Notlage kommen kann, einem ihm vertrauten Patienten Sterbehilfe zu leisten, ohne sich den Vorwurf machen zu lassen, unaerztlich zu handeln".

Nach Informationen von "Spiegel-Online" (Ausgabe vom 05.02.) und dem Internetportal "Swissinfo" (05.02.) war dies in der Schweiz bislang ausschliesslich Organisationen wie "Exit" oder "Dignitas" vorbehalten. Laut Swissinfo haetten diese zum Teil auch Menschen beim Selbstmord unterstuetzt, "die noch Jahre weiterleben koennten".

Die neuen Richtlinien der SAMW haetten dagegen "Patienten in ihrer letzten Lebensphase" im Blick. Gemeint seien Kranke, bei denen der Arzt zur Ueberzeugung gelangt sei, dass sie innerhalb von Tagen oder einigen Wochen sterben werden, so die "Neue Zuercher Zeitung" (Ausgabe vom 05.02.). "Nicht anwendbar sind die revidierten Richtlinien fuer schwer leidende Patienten, die womoeglich noch Jahre zu leben haben." Auch lehne die SAMW "rigoros jede Art von aktiver Sterbehilfe" ab, so die NZZ weiter.

Laut der "Sueddeutschen Zeitung" (Ausgabe vom 06.02.) fehle in der jetzigen Praeambel der fruehere Hinweis auf die "steigenden Gesundheitskosten". Stattdessen werde nun "streng humanistisch, gleich im ersten Satz die Schutzbeduerftigkeit der Sterbenden betont." Gegenueber dem letztjaehrigen Papier muesse der Beilhilfe zum Selbstmord leisten wollende Arzt nun auch keinen "speziell kompetenten" auswaertigen Arzt vor der Tat konsultieren. Es genuege nun eine beliebe Drittperson, deren Votum einzuholen sei, so die SZ.

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