Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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22.12.2003

Abtreibungsskandal Teil III: In Berlin neun von zehn Abtreibungen vom Land finanziert

Berlin (ALfA). Neun von zehn Abtreibungen in Berlin werden aus der Landeskasse finanziert. Das meldet die "Berliner Morgenpost" (Ausgabe vom 15. Dezember). Danach haben im vergangenen Jahr die vorgeburtlichen Kindstoetungen den Steuerzahler 3,5 Millionen Euro gekostet, bis Ende Juli diesen Jahres waren es bereits knapp 2 Millionen Euro. Nach Angaben der Gesundheitsverwaltung wuerden die Kosten von 90 Prozent aller nach der Beratungsregelung vorgenommenen "rechtswidrigen, aber straffreien" Abtreibungen vom Land bezahlt. Laut der Zeitung hat das die Antwort auf eine muendliche Anfrage des CDU-Abgeordneten Frank Henkel ergeben.

Henkel, parlamentarischer Geschaeftsfuehrer der CDU, hat die Zahl als erschreckend bezeichnet, da die Kostenuebernahme aus der Staatskasse laut dem Gesetz nicht der Regelfall, sondern nur die Ausnahme sein duerfe, so die Zeitung weiter. Offenbar wuerden die Antraege zu grosszuegig bewilligt und die Angaben der Frauen nicht hinreichend ueberprueft. Wie die "Berliner Morgenpost" weiter berichtet, argumentierte Roswitha Steinbrenner, Sprecherin von Gesundheitssenatorin Heidi Knake-Werner (PDS), dagegen: "Wir liegen mit dem Prozentsatz im bundesweiten Durchschnitt." Laut Statistik wuerden viele Abtreibungen bei Frauen im Alter zwischen 18 und 25 vorgenommen. Im Jahr 2003 seien bis Ende August in Berlin insgesamt 8259 Abtreibungen gemeldet worden, davon 2548 bei Schwangeren in dieser Altersgruppe. Der hohe Prozentsatz der Kostenuebernahme sei auch darauf zurueckzufuehren, dass die meisten Frauen in diesem Alter nicht ueber ein eigenes Einkommen verfuegten, so Steinbrenner.

Das 1996 verabschiedete "Gesetz zur Hilfe fuer Frauen bei Schwangerschaftsabbruechen in besonderen Faellen" sieht vor, dass das Land die Kosten einer Abtreibung nach der Beratungsregelung dann uebernimmt, wenn das verfuegbare persoenliche Einkommen der Schwangeren 961 Euro nicht uebersteigt.

Bereits im November hatte der Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) auf die Praxis der Finanzierung "rechtswidriger, aber straffreier" Abtreibungen hingewiesen (vgl. ALfA-Newsletter vom 14. November). Es sei eine Skandal, dass allein das Land Nordrhein-Westfalen im Landeshaushalt 2003 nahezu 9,5 Millionen Euro zu diesem Zweck bereitstellen wuerde, hiess es in einer Pressemitteilung (13. November).

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