Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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22.12.2003

"Ausverkauf des Menschen": Greenpeace droht Stammzellforscher Bruestle mit Klage

Hamburg (ALfA). Greenpeace hat den Bonner Stammzellforscher Oliver Bruestle durch Androhung einer Klage aufgefordert, auf sein Patent zur kommerziellen Verwertung menschlicher Embryonen zu verzichten. Das teilte die Umweltschutzorganisation der Presse mit (18. Dezember). Das Patent mit der Nummer DE 19756864 sei 1999 im Eilverfahren vom deutschen Patentamt erteilt worden. Laut Patentschrift sollten unter anderem menschliche Embryonen, aehnlich wie das Klon-Schafes Dolly, produziert werden. Im Auftrag von Greenpeace ist jetzt von einem Muenchener Anwalt eine Klageschrift vorbereitet worden, die am 18. Dezember Bruestle zugeleitet wurde. Darin wird er aufgefordert, bis Ende Februar auf sein Patent zu verzichten, ansonsten soll eine gerichtliche Auseinandersetzung eingeleitet werden.

"Das Patent von Oliver Bruestle foerdert den Ausverkauf des Menschen," sagt Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace. Das Patent beruhe in weiten Teilen darauf, menschliche Embryonen aus wirtschaftlichen Gruenden zu erzeugen und zu zerstoeren. "Es unterhoehlt die ethischen Grenzen und leistet damit der Kommerzialisierung des menschlichen Koerpers insgesamt Vorschub", so Then.

Ein moegliches Verfahren gegen Bruestle wuerde vor dem Bundespatentgericht in Muenchen gefuehrt. Klagegegenstand sei die Verletzung ethischer Grenzen, wobei insbesondere auf das Embryonenschutzgesetz Bezug genommen werde. Die Klage waere das erste derartige Verfahren vor einem deutschen Patentgericht und damit ein wichtiger Praezedenzfall, heisst es in der Pressemitteilung.

Greenpeace hat erstmals im Februar 2003 gegen die Erteilung des Patentes protestiert und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries aufgefordert, rechtliche Schritte gegen das Patent einzuleiten. Die Justizministerin hat es jedoch ausdruecklich abgelehnt, sich in diesem Zusammenhang fuer die Einhaltung ethischer und rechtlicher Grenzen zu engagieren, so die Umweltschutzorganisation. Auch lasse sie klar erkennen, dass sie sich nicht fuer eine grundsaetzliche Korrektur des Patentrechtes auf europaeischer Ebene einsetze, wie die Bundesregierung dies mehrfach angekuendigt hatte. Nach Ansicht von Greenpeace waere das aber notwendig, um aehnliche Patente in Zukunft zu verhindern.

Das Europaeische Patentamt hat in einem aehnlichen Fall im Jahr 2002 ein Patent auf menschliche Embryonen der Universitaet von Edinburgh widerrufen, zugleich aber ausdruecklich festgestellt, dass Zellen aus der menschlichen Nabelschnur und von abgetriebenen Foeten sehr wohl patentiert werden koennten. Die Entscheidung des Europaeischen Patentamtes ist im November 2003 von den Patentinhabern angefochten worden. Laut Greenpeace haben sie aufgrund der unklaren Gesetzeslage durchaus Chancen, grosse Teile des Patentes im jetzt gestarteten Beschwerdeverfahren wieder zu erhalten.

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