Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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27.10.2003

Beckmann greift Ethikrat an: Jahrestagung soll subtil den Lebensschutz aufweichen

Berlin (ALfA). Rainer Beckmann, Mitglied der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Ethik und Recht der modernen Medizin", hat dem Nationalen Ethikrat vorgeworfen, mit seiner Jahrestagung ueber den "Umgang mit vorgeburtlichem Leben in anderen Kulturen" den Boden fuer eine Aufweichung des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes bereiten zu wollen. In einem in der katholischen Tageszeitung "Die Tagespost" (Ausgabe vom 23. Oktober) veroeffentlichten Kommentar schreibt Beckmann, bislang habe sich der Gesetzgeber "ohne jeden Bezug auf Glaube und Religion jeweils strikt am Grundgesetz orientiert und sich unter Berufung auf Menschenwuerde und Lebensrecht gegen Embryonenforschung und Embryonenverbrauch entschieden."

Die Antwort auf die Frage, welchen Naehrwert angesichts einer klaren Rechtslage die Untersuchung religioeser Vorstellungen in anderen Kulturen haben solle, liege auf der Hand. Da bekanntermassen die Auffassungen der Weltreligionen zum vorgeburtlichen Leben erheblich differierten, werde am Ende der Veranstaltung die "Erkenntnis" stehen, dass es keinen einheitlichen Massstab fuer den Umfang des staatlichen Embryonenschutzes gebe, so Beckmann. "Aus "Respekt vor anderen Kulturen" werde man dem Gesetzgeber nahelegen, sich nicht laenger als Gralshueter einer vermeintlichen Menschenwuerde kleiner Zellhaeufchen aufzuspielen", schreibt Beckmann in der "Tagespost". Die Tagung des Ethikrates sei daher keine Informationsveranstaltung, sondern selbst eine genuin biopolitische Massnahme. Die laengst bekannten Vorstellungen anderer Kulturkreise seien ein Vehikel, um die bisherigen Festlegungen als "Sonderweg" abstempeln zu koennen, der moeglichst bald verlassen werden muesse, so das Mitglied der Enquete-Kommission weiter. Die subtile neu eingeschlagene Taktik nehme scheinbar die Ueberzeugungen der Weltreligionen ernst, doch nur, um die unterschiedlichen religioesen Auffassungen fuer die Relativierung des Schutzes menschlicher Embryonen zu nutzen.

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