Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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21.07.2003

Ermittlungen im "Fall Tim" eingestellt: Hueppe spricht von "Verschleppungstaktik"

Oldenburg (ALfA). Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im "Fall Tim" sind endgueltig eingestellt worden. Das berichtet "Die Welt" (Ausgabe vom 18. Juli). Es werde keine Anklage gegen die beteiligten Aerzte erhoben, habe die Staatsanwaltschaft Oldenburg mitgeteilt, da die Ermittlungen keinen Anhaltspunkt fuer eine Straftat ergeben haetten.

Die Aerzte hatten 1997 die Spaetabtreibung des Jungen auf Wunsch der Mutter vorgenommen, nachdem bei ihm das Down-Syndrom festgestellt wurde. Tim ueberlebte seine Abtreibung, wurde jedoch Presseberichten zufolge rund neun Stunden lang nur notduerftig versorgt liegengelassen. Laut der "Welt" habe die Mutter ihr Kind in ein Pflegeheim gegeben, Strafanzeige erstattet und die Klinik verklagt. Zunaechst sei von der Staatsanwaltschaft wegen Koerperverletzung und versuchten Totschlags gegen vier Fachaerzte ermittelt worden. Gegen eine Einstellung des Verfahrens hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hueppe Beschwerde eingelegt, woraufhin die Ermittlungen erneut aufgenommen worden waren. Allerdings sei es dabei nur noch um die Frage gegangen, ob die unterlassene Versorgung Tim zusaetzliche Schmerzen zugefuegt habe. Gutachter seien zu dem Ergebnis gekommen, dass sich dies "nicht sicher erkennen" lasse, so das Blatt. Dass der Geburtshelfer die Versorgung des Kindes neun Stunden lang unterlassen habe, sei zwar pflichtwidrig. Zusaetzliche Gesundheitsschaeden habe dieses Verhalten aber wohl nicht ausgeloest.

Laut Hubert Hueppe zeigt die Einstellung der Ermittlungen "ueberdeutlich die voellig unzureichende Gesetzeslage bei Spaetabtreibungen". Der Staatsanwaltschaft warf Hueppe "Verschleppungstaktik" vor. "Offensichtlich sollte ein Mantel des Schweigens ueber diesen Fall gedeckt werden." Das Geschehen verdeutliche, dass der strafrechtliche Schutz offenbar nicht einmal nach der Geburt eines lebenden Kindes ausreiche. "Hier wird der Uebergang zur Frueheuthanasie deutlich", stellte der CDU-Politiker, der auch stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" ist, fest. Es beduerfe endlich einer wirksamen Nachbesserung des Gesetzes.

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