Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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16.04.2003

EU-Parlament fuer Klonverbot: Patt bei Forschung an ueberzaehligen Embryonen

Bruessel (ALfA). Ein umfassendes Verbot des Klonens menschlicher Embryonen hat das Europaparlament gefordert. Das berichtet "BBC News" (Online-Ausgabe vom 10. April). Dies solle auch fuer das so genannte therapeutische Klonen gelten. Einem entsprechenden Aenderungsantrag fuer einen Richtlinienentwurf stimmten 234 Abgeordnete in erster Lesung zu, 217 lehnten ihn ab.

Ein Antrag, der auf ein voelliges Verbot der Forschung an nach kuenstlicher Befruchtung nicht mehr benoetigten Embryonen abzielte, scheiterte knapp: 232 Abgeordnete stimmten mit Ja, ebenso viele mit Nein. "Bei einem solchen Patt gilt der Vorschlag als abgelehnt", zitiert "BBC News" den Europaabgeordneten Peter Liese (CDU). Nun solle es den EU-Staaten ueberlassen bleiben, diese Frage in eigener Regie zu regeln.

In der geplanten Richtlinie will das Parlament auch die Spende und Uebertragung von menschlichen Zellen und Geweben regeln. Derartige Spenden muessten freiwillig und unentgeltlich sein, forderten die Abgeordneten mehrheitlich. Der Handel mit unveraenderten Zellen und Geweben muesse verboten werden.

Ueber die Aenderungswuensche der Abgeordneten werden Anfang Juni die europaeischen Gesundheitsminister beraten. Das EU-Parlament hat in dieser Frage ein Mitspracherecht, Rat und Parlament muessen deshalb einen Kompromiss finden. In der Vergangenheit sind viele Parlamentsantraege, die auf strengere ethische Grenzen bei der Gentechnik gepocht haben, auf Widerstand bei Kommission und Ministerrat gestossen.

(mehr dazu: http://news.bbc.co.uk)

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