Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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16.12.2002

In dubio contra embryo: Drohende Zwangsabtreibung in USA kein Grund fuer Asyl

San Francisco (ALfA). Der Asylantrag eines chinesischen Paares, das aus der Heimat floh, da ihm dort eine erzwungene Sterilisation und Abtreibung drohte, wurde von einem Gericht in Florida abgelehnt. Das berichtet das Internetportal "kath.net". Danach waren die 19-jaehrige Xu Ming Li und der 21-jaehrige Xin Kui Yu 1998 aus China geflohen, nachdem Li zu einem Schwangerschaftstest gezwungen worden war. Ihr wurde angekuendigt, dass auch in Zukunft weitere Tests folgen wuerden. Sollte sie schwanger sein, wuerde sie zu einer Abtreibung gezwungen werden. Ihr Freund Yu muesse ausserdem damit rechnen, gegen seinen Willen sterilisiert zu werden.

Das Paar floh, als die Repressalien zunahmen. Die junge Chinesin sei verfolgt worden, da sie einem erzwungenen Programm zur Bevoelkerungskontrolle Widerstand leistete, meinte ihr Anwalt Michael Karr. Das Gericht gab an, dass keine Beweise dafuer vorlaegen, dass sie tatsaechlich verfolgt worden sei oder dass es sich um eine begruendete Angst handle. Richter J. Clifford Wallace schrieb, dass man nicht sagen koenne, dass die Behandlung der jungen Chinesin extrem grausam oder unmenschlich gewesen sei oder diese bei ihrer Rueckkehr eine solche Behandlung zu erwarten habe. Anwalt Karr riet dem Paar, Berufung einzulegen.

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