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20.11.2002
Abtreibungsgegner löst Justizstreit aus - widersprüchliche Urteile von Bernward Loheide, dpa
Weinheim (dpa) - Abtreibungen sind rechtswidrig, können aber straffrei bleiben. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1993 in einem Grundsatzurteil klargestellt. Aber darf man Abtreibungen auch in der Öffentlichkeit rechtswidrig nennen? Um diese Frage tobt in
Deutschland ein Justizstreit, in den schon viele Gerichte hineingezogen wurden. Ausgelöst wurde der Konflikt von einem Mann, der Urteile sammelt wie andere Menschen Briefmarken: Der radikale
Lebensschützer Klaus Günter Annen aus Weinheim bei Mannheim zieht mit Protestplakaten durch die Republik. Vor Abtreibungskliniken und
Frauenarztpraxen prangert er namentlich genannte Mediziner als "Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder" an und wirft ihnen "rechtswidrige Abtreibungen" vor.
Die angegriffenen Ärzte fühlen sich beleidigt, in ihrer Ehre verletzt und in ihrer Berufsausübung behindert. Sie klagen auf Unterlassung und Schadenersatz. Manchmal bekommen sie Recht, manchmal aber auch nicht. Das Landgericht Heilbronn und das Oberlandesgericht Stuttgart zum Beispiel gaben in diesem Jahr einem Heilbronner
Frauenarzt Recht, der sein Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Aus Sicht eines unvoreingenommenen Publikums seien Abtreibungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form nicht rechtswidrig, meinten die Richter.
Das Landgericht Heidelberg dagegen billigte am 25. Oktober ausdrücklich die Kritik an "rechtswidrigen Abtreibungen": "Der Beklagte gibt damit lediglich die tatsächliche Rechtslage bei Schwangerschaftsabbrüchen ohne Indikation wieder, die vom Gesetzgeber als rechtswidrig, jedoch nicht strafbar eingestuft wurde." Auch den
Verweis auf ein unvoreingenommenes Publikum, das "rechtswidrig" mit "verboten" oder "strafbar" gleich setzen könnte, ließen die Heidelberger Richter nicht gelten: Nach dem langen politischen Streit um den Abtreibungskompromiss sei zu erwarten, dass die Gesetzeslage "in das Bewusstsein der Öffentlichkeit Eingang gefunden hat".
Der Bundesgerichtshof gestattete in einem Urteil vom 30. Mai 2000 sogar einen Vergleich der Abtreibungen mit dem NS-Massenmord an Juden. "Stoppen Sie den Kindermord im Mutterschoß auf dem Gelände des Klinikum N. - Damals: Holocaust. Heute: Babycaust." Mit diesem Plakat
hatte Annen vor einer Klinik in Nürnberg demonstriert. Der BGH sah dies vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Begründung:
Es handle sich um einen "Beitrag zur politischen Willensbildung in einer die Öffentlichkeit besonders berührenden fundamentalen Streitfrage". Diesem Urteil schloss sich am 28. September 2000 auch das Oberlandesgericht Nürnberg an.
"Seit 1945 wurden in Deutschland 15 Millionen ungeborene Kinder umgebracht", sagt Annen. "Jede Minute stirbt heute ein Kind im Mutterleib." Selbst der katholischen Kirche, der er selbst angehört, wirft der verheiratete Vater von zwei Kindern eine zu laxe Einstellung in dieser Frage vor: Viel zu spät seien die Bischöfe aus der Schwangerenkonfliktberatung ausgestiegen. Auch die Sexualmoral der Kirche sei nicht streng genug. "Heute treiben doch schon zwölfjährige Mädchen ab. Warum müssen denn schon Zwölfjährige Sex haben?"
Den Überblick über die Zahl der noch anhängigen Prozesse hat der kaufmännische Angestellte längst verloren. "Strafanträge gegen mich liegen wohl noch in Mannheim, Ludwigshafen und Wuppertal vor." Aber auch aus Koblenz und Saarbrücken droht dem 51-Jährigen Ärger. "Um die Einzelheiten kümmert sich mein Anwalt Leo Lennartz in Euskirchen", sagt Annen. Sein Ziel hat er aber selber im Blick: "Das Bundesverfassungsgericht muss eindeutig entscheiden: Darf man Menschen töten oder nicht? Am Ende wird mir das
Bundesverfassungsgericht Recht geben."
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