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04.11.2002
Weltaerztebund: Sterbehilfe ist mit dem aerztlichen Heilauftrag nicht vereinbar
Washington (ALfA). Aerzte sollen auch dann der Euthanasie eine klare Absage erteilen, wenn die nationale Gesetzgebung Medizinern in bestimmten Faellen Straffreiheit in Aussicht stellt. Der Weltaerztebund (World Medical Association, WMA) verabschiedete kuerzlich neue Empfehlungen, in denen jede Aerztliche Beteiligung an der vorzeitigen Beendigung menschlichen Lebens deutlich abgelehnt wird. Das berichtet das Deutsche Aerzteblatt (Online-Ausgabe vom 28.11.).
In der WMA-Empfehlung heisst es, Aerztliche Sterbehilfe sei "unethisch" und "nicht mit dem Aerztlichen Heilauftrag vereinbar". Die nationalen Berufsverbaende wurden waehrend der WMA-Jahrestagung in Washington eindringlich aufgefordert, eine Aehnliche Haltung einzunehmen.
Die WMA stellte in Washington zudem neue Richtlinien vor, die die Einrichtung einer nationalen Medizin-Datenbank regeln. Dabei wurde nach Aussage der zukuenftigen WMA-PrAesidentin Dr. Kati Myllymaki (Finnland) "besonderes Augenmerk auf die Rechte von Patienten gelegt". So muesse es Patienten "grundsaetzlich moeglich" sein, ihre eigenen Patienteninformationen aus einer Datenbank zurueckzuziehen. Die Weitergabe von Informationen an dritte Parteien beduerfe in jedem Fall der Zustimmung des Patienten, so die WMA.
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