Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht
16.09.2002
Sterbetourismus in der Schweiz: Juristen scheinen hilflos
Zuerich (ALfA). Ein einfaches Bahnticket reiche: Zwischen der Ankunft in Zuerich und dem Tod laegen nicht einmal zwoelf Stunden. So lange dauere, bis der Sterbewillige mit einem Vertrauensarzt gesprochen und den Mitgliedsbeitrag von umgerechnet rund 30 Euro gezahlt habe, in ein Zimmer gebracht werde, die toedliche Dosis erhalte und sterbe. Dies berichtet "Vorarlberg Online" (Ausgabe vom 11.09.)
Die Schweiz sei das einzige Land weltweit, das Sterbehilfe auch dann erlaubt, wenn nur ein Arzt sein Einverstaendnis erklaere. Selbst in den Niederlanden sei die Zustimmung von mindestens zwei Medizinern notwendig. Neben der Organisation "Dignitas" boeten in Zuerich auch "Exit" und "Suizidhilfe" Unterstuetzung beim Freitod an. Waehrend "Exit" aber ausschliesslich Schweizern zur Seite stehe, stuende "Dignitas" auch Auslaendern offen.
Schliesslich solle jeder Mensch das Recht haben, in Wuerde aus dem Leben zu scheiden, zitiert "Vorarlberg Online" Ludwig Minelli, der den Verein im Mai 1998 gegruendet hat. Von 50 Sterbekandidaten seien im vergangenen Jahr 39 aus dem Ausland gekommen, die meisten seien Deutsche gewesen.
Der Profi Minelli warnt in dem Bericht davor, auf eigene Faust eine Ueberdosis von Medikamenten zu schlucken. So wie normale Schlaftabletten heutzutage zusammengesetzt seien, wuerden die Leute nach einer Ueberdosis allenfalls fuer ein halbes Jahr ins Koma fallen - und dann mit schweren Folgeschaeden aufwachen. Umbringen koenne sich damit niemand mehr.
Der Staatsanwalt im Kanton Zuerich, Andreas Brunner, halte allerdings gar nichts davon, dass Menschen eigens zum Sterben in sein Land kaemen, berichtet "Vorarlberg Online" weiter. Laut Brunner muesse der "Sterbetourismus" unbedingt geregelt werden. Eine Handhabe gegen die Vereine habe die Justiz bisher jedoch nicht gefunden. Nach jedem begleiteten Selbstmord werde zwar die Polizei alarmiert und eine Untersuchung eingeleitet. Bis jetzt wurde aber jedes Ermittlungsverfahren eingestellt.
(mehr dazu: www.vol.at)
Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht
Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.