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23.06.2023
Urteil: Gebetsmahnwachen dürfen nicht pauschal verboten werden
Lebensrechtlerin gewinnt in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht
Leipzig/Pforzheim (IDEA) – Gebetsmahnwachen von Lebensschützern vor den Niederlassungen von Abtreibungseinrichtungen dürfen nicht pauschal verboten werden. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor, die am 20. Juni veröffentlicht wurde. Der Beschluss bestätigt ein Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH/Mannheim). Es hatte die Auflagen der Stadt Pforzheim für eine Aktion der christlichen Initiative „40 Tage für das Leben“ für rechtswidrig erklärt.
Hintergrund: Die Initiative wollte eine stille Gebetsmahnwache in Sichtweite der Pro-Familia- Beratungsstelle in Pforzheim durchführen. Die Stadtverwaltung hatte daraufhin angeordnet, dass die Aktion während der Öffnungszeiten nur außer Sichtweite der Niederlassung stattfinden dürfe. Zur Begründung erklärte die Stadt, Schwangere könnten beim Besuch der Beratungsstelle durch die Mahnwache stigmatisiert und in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden.
Die Pforzheimer Lebensrechtlerin Pavica Vojnović hatte gegen die Auflage geklagt. In der ersten Instanz wies ein Verwaltungsgericht ihre Klage ab. Der Verwaltungsgerichtshof entschied dagegen, die Aktion der Lebensrechtler sei so lange zulässig, wie sie „nicht zu einem physischen oder psychischen Spießrutenlauf“ für die Schwangeren führe. Das könne etwa der Fall sein, wenn Abtreibungsgegner sich unmittelbar vor dem Eingang einer Beratungsstelle versammelten. Die Gebetsmahnwache in Pforzheim war aber von der Pro-Familia-Niederlassung durch eine vielbefahrene Straße getrennt.
ADF International: „Zensurzonen“ wären verfassungswidrig
Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Rechtsstreit in letzter Instanz entschieden. Die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International (Allianz zur Verteidigung der Freiheit) begrüßte das Urteil. Die Organisation hatte Vojnović in dem Verfahren juristisch unterstützt. Weiter heißt es in der Pressemitteilung von ADF International, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stelle auch die Pläne der Bundesregierung zur Einrichtung von „Zensurzonen“ um abtreibungsbezogene Einrichtungen infrage.
Hintergrund: In dem Koalitionsvertrag der Ampelregierung vereinbarten Grüne, SPD und FDP schon 2021 ein Verbot von sogenannter „Gehsteigbelästigung“ vor Abtreibungskliniken und - beratungsstellen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) hat angekündigt, noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeige aber jetzt, dass solche pauschalen Verbote gegen die Religions- und Versammlungsfreiheit verstießen, so ADF International.
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