Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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28.06.2023

Verkehrte Werte

Zu den Plänen der Bundesregierung, Abtreibungen außerhalb des Strafrechts zu regeln

Ein Kommentar von IDEA-Redakteur Dr. David Wengenroth:

Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat eine Regierung dem ungeborenen Leben derart offen den Kampf angesagt wie die Ampel. Ein Jahr ist es jetzt her, dass die Regierungskoalition die Streichung von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches durchgesetzt hat. Schon damals machten vor allem die Grünen keinen Hehl daraus, dass die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen nur der Anfang sein sollte. Die grüne Familienministerin Lisa Paus wirbt dafür, Abtreibungen „außerhalb des Strafrechts“ zu regeln. Damit will sie angeblich die Stigmatisierung von ungewollt schwangeren Frauen beenden. In Wirklichkeit führt sie einen Kulturkampf gegen die christlich geprägte Werteordnung unserer Demokratie.

Töten wird „entkriminalisiert“

Wie sehr diese Werteordnung der Ministerin gegen den Strich geht, zeigt ihr Vorstoß für ein Gesetz gegen die sogenannte „Gehsteigbelästigung“. Mit diesem abwertenden Begriff bezeichnet sie die stillen Gebetsmahnwachen von Lebensschützern vor abtreibungsbezogenen Einrichtungen. In einer Fragestunde des Bundestages offenbarte Paus ein verräterisches Detail ihrer Pläne: Das Verbot der Mahnwachen soll im Strafgesetzbuch geregelt werden – in eben jenem Paragrafen 218, aus dem das Verbot von Abtreibungen gestrichen werden soll.

Heißt konkret: Während das Töten ungeborener Kinder „entkriminalisiert“ wird, sollen friedliche Meinungsäußerungen von Lebensrechtlern kriminalisiert werden. Das stellt die Werteordnung des Grundgesetzes auf den Kopf. Der Staat schützt dann nicht mehr das Recht auf Leben (Artikel 2 Grundgesetz), sondern ein Recht auf Töten – das es in unserer Rechtsordnung nicht gibt.

Meinungsfreiheit nutzen

Zum Glück dürfen in unserem Land auch Regierungskoalitionen nicht einfach die grundlegenden Werte der Verfassung außer Kraft setzen. Das Bundesverfassungsgericht hat 1975 klargestellt, dass der Staat das ungeborene Leben schützen muss. Das Bundesverwaltungsgericht veröffentlichte jetzt einen Beschluss, wonach ein pauschales Verbot von Gebetsmahnwachen vor abtreibungsbezogenen Einrichtungen gegen die grundgesetzlich garantierte Versammlungs- und Religionsfreiheit verstößt.

Aber ein Grund zur Entwarnung ist das nicht. Die Vorkämpfer des „Rechts auf Abtreibung“ arbeiten zäh daran, den Wertekonsens unserer Gesellschaft zu verschieben. Und sie haben Erfolg. Vielen Menschen ist schon gar nicht mehr bewusst, dass ungeborene Kinder ein Recht auf Leben haben. Selbst evangelische Frauenverbände sehen Abtreibung nur noch als eine Frage der „reproduktiven Selbstbestimmung“. Wem diese Verkehrung der grundlegenden Werte unserer freien Gesellschaft nicht gleichgültig ist, der muss seine Meinungsfreiheit nutzen und vernehmbar widersprechen.


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