Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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14.02.2023

Bethel: Gegen den assistierten Suizid

Zur Debatte um die Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland

(Idea) Ein Kommentar von Pastor Ulrich Pohl

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht es notwendig: Der Deutsche Bundestag berät über eine Neuregelung der Sterbehilfe. Es ist wichtig, jetzt die Haltung der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel in die aktuelle Debatte einzubringen. Sie entspricht meiner persönlichen Überzeugung: Ich lehne Sterbehilfe ab und spreche mich gegen jedwede Möglichkeit begleiteter Selbsttötung in diakonischen Einrichtungen aus. Assistierter Suizid darf nicht zu einem Normalfall des Sterbens werden. Dies ist mit dem christlichen Glauben nicht vereinbar und kommt daher durch Mitarbeitende Bethels nicht infrage – auch wenn Betroffene dies wünschen.

Lebensrecht würde bedroht

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gekippt und zur Begründung erklärt, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Damit sei die Freiheit eingeschlossen, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Ich befürchte, dass sich unsere Gesellschaft mit der Normalisierung des assistierten Suizids schleichend verändern würde. Das Lebensrecht und die Würde von Menschen mit Behinderungen, schwerkranken und alten Menschen würde zunehmend bedroht, weil knapper werdende Ressourcen für eine schnellere, personell weniger aufwendigere Lösung sprächen. Überspitzt gefragt: Wird dann der Tod vor dem Hintergrund der Urlaubsplanung oder beruflicher Verpflichtungen terminiert? Alte Menschen könnten sich selbst als Belastung ihrer Angehörigen wahrnehmen und sich gezwungen sehen, den assistierten Suizid anzunehmen.

Unterstützung durch Hospize und Dienste

Die Aufgabe der Diakonie in der Begleitung Sterbender besteht vielmehr darin, Leiden und Schmerzen zu lindern und die Menschen seelsorgerlich und geistlich zu begleiten. Wenn sterbenskranke Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt in einem Hospiz gut begleitet werden, leben sie nicht selten noch einmal auf und können dann in Ruhe zusammen mit den Angehörigen mit dem eigenen Leben abschließen. Bei einem Suizid dagegen wird das Leben nicht abgeschlossen, sondern abgebrochen, vieles bleibt ungesagt. Bethel bietet deshalb sterbenskranken Menschen derzeit mit sieben Hospizen und weiteren ambulanten Palliativdiensten Unterstützung an. Bis 2024 wird die Zahl auf neun steigen. Wir wollen zum Leben ermutigen, wir setzen uns für das Leben ein. Bis zuletzt. Du sollst nicht töten, heißt das 5. Gebot. Deutlicher geht es nicht.


(Der Autor, Pastor Ulrich Pohl (Bielefeld), ist Vorstandsvorsitzender der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel.)

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