Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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24.11.2017

„Werbung für Abtreibung verletzt die Menschenwürde“

Bundesverband Lebensrecht begrüßt Urteil des Amtsgerichts Gießen

Zur Verhandlung gegen eine Abtreibungsärztin wegen strafbarer Werbung für Schwangerschafts­abbrüche vor dem Amtsgericht Gießen erklärt die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Linder, in Berlin:

Der Bundesverband Lebensrecht begrüßt das heutige Urteil des Amtsgerichts Gießen, mit dem das Werbeverbot für Abtreibungen gestärkt wird.

Für etwas zu werben, bedeutet in der öffentlichen Wahrnehmung, dass es sich um etwas Gutes, Akzeptables, Normales handelt, und bedeutet für die Werbenden, dass sie damit Geld verdienen wollen.

Das geltende Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche macht deutlich, dass Abtreibungen eben keine als normal anzusehenden, kommerzialisierbaren „gesundheitlichen Dienstleistungen“ sind.

Das ist vom Gesetzgeber, der grundsätzlich zum Schutz jedes menschlichen Lebens verpflichtet ist (Art. 1 u. 2 GG), so eindeutig formuliert, dass es für Ärztinnen und Ärzte keinerlei Rechts­unsicherheit gibt, wie dies nun plötzlich von der SPD konstatiert wird. Die Formulierung in § 219a StGB bezieht sich eindeutig auch auf Hinweise und andere Formen der Informationsweitergabe.

Wie die Staatsanwaltschaft Gießen völlig zutreffend feststellt, war in diesem Fall ein sogenannter „Verbotsirrtum“ ausgeschlossen: Frau Hänel wurde bereits im Jahr 2004 von der Staatsanwaltschaft mit der Strafbarkeit ihrer Eigenwerbung konfrontiert, hat sie aber nichtsdestotrotz weiter betrieben.

Nach dem Beratungsmodell ist im übrigen eine öffentliche Werbung/Information zum Schwanger­schaftsabbruch nicht erforderlich, weil die Schwangeren zusammen mit der Beratungs­beschei­nigung die Adressen von Abtreibungseinrichtungen in ihrer Region erhalten. Insofern werden mit dem heutigen Urteil auch keineswegs „Frauenrechte beschnitten“.

Es wäre in der Tat wichtig, sich mit den Folgen des Paragraphen 218 ff. StGB zu beschäftigen, denn die Ziele des Gesetzes, die Zahlen signifikant zu senken und den Frauen effizient zu helfen, wurden offenkundig nicht erreicht. Eine Abschaffung des Werbeverbots, wie es jetzt gefordert wird, hätte allein aufgrund einer öffentlich angenommenen „Normalisierung“ weiter steigende Zahlen und weiter sinkende Hilfsbereitschaft für Frauen im Schwangerschaftskonflikt zur Folge.


Der Bundesverband Lebensrecht ist ein Zusammenschluss von Verbänden, die sich auf vielfältige Weise für das Lebensrecht jedes Menschen von der Zeugung bis zum Tod einsetzen.
www.bv-lebensrecht.de

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