Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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14.11.2012

Vorgeburtliche Diagnostik: Schwangerenkonfliktberatung oft ungenügend

Erlanger Studie zeigt Beeinträchtigung der Lebensqualität durch Abtreibung

Kassel (idea) – Schwangere, die durch vorgeburtliche Diagnostik in eine Konfliktsituation geraten sind, werden in Deutschland oft ungenügend beraten. Sie entscheiden sich aufgrund einer nicht gesetzeskonformen Beratung für eine Abtreibung und riskieren damit langfristig eine viel größere Beeinträchtigung der Lebensqualität als durch die Geburt eines behinderten Kindes. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Universitätsklinikums Erlangen, über die Prof. Dr. Holm Schneider bei einem Forum des Treffens Christlicher Lebensrecht-Gruppen (TCLG) am 10. November in Kassel berichtete. Befragt wurden 93 Frauen, die während der Schwangerschaft erfahren hatten, dass sie ein Kind mit Down-Syndrom erwarten. Sieben hatten sich für einen Abbruch der Schwangerschaft entschieden, die anderen für eine Fortsetzung. Nur bei einer der sieben Frauen war die Gesundheit gefährdet, was nach derzeitiger Gesetzeslage die einzige Rechtfertigung für eine Abtreibung ist. Der Anteil an Beratungen, die von den Befragten als „eher in Richtung Abbruch der Schwangerschaft“ charakterisiert wurden, lag bei 71 Prozent. Auch bei Frauen, die sich nach der Beratung für das Kind entschieden, drohte in 14 Prozent der Fälle eine Gefährdung der Gesundheit, aber in 25 Prozent wurde eher zu einem Abbruch geraten.

Zusätzliche Unsicherheit durch Pränataldiagnostik

Der Studie zufolge war die Entscheidung für eine Abtreibung in der Regel mit einer schwerwiegenden Einschränkung der Lebensqualität verbunden. Dagegen führte die Geburt eines Kindes mit Down-Syndrom meist nur zu einer moderaten Beeinträchtigung und wirkte sich auf Partnerschaft und Geschwister eher positiv aus. Dies widerlegt laut Schneider die weit verbreitete Meinung, durch vorgeburtliche Diagnostik ließen sich psychische Belastungen der Schwangeren reduzieren. Zwei Drittel der Studienteilnehmerinnen wollten bei einer erneuten Schwangerschaft auf eine vorgeburtliche Diagnostik zum Ausschluss des Down-Syndroms verzichten.

Ermutigung zum Kind mit Down-Syndrom

Laut Schneider entscheiden sich 90 Prozent der Schwangeren für eine Abtreibung, wenn bei der Diagnose eine solche Behinderung des Ungeborenen festgestellt werde. Als Grund vermutet der Mediziner, dass die positiven Erfahrungen mit Down-Syndrom-Kindern größtenteils nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Fast alle Studienteilnehmerinnen hätten angegeben, dass sie heute Schwangere in einer Konfliktsituation zum Leben mit einem Kind mit Down-Syndrom ermutigen würden.


Als ehrenamtlicher Vorsitzender des TCLG amtiert der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart).

www.tclrg.de

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