Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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20.11.2012

Appell an den Bundesrat: Der PID-Verordnung nicht zustimmen

Juristen-Vereinigung Lebensrecht hat gravierende Bedenken

(Köln/PM) Der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (JVL), Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a. D. Bernward Büchner, teilt die vielfach geäußerte Kritik an der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID-Verordnung). Diese Verordnung könne die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Zulassung der PID von vornherein nicht heilen. „Sie verschärft das gesetzlich ermöglichte schwere Unrecht nur noch“, so der JVL-Vorsitzende.

Der Gesetzgeber habe – unter Verstoß gegen die Menschenwürde und das Lebensrecht des Embryos sowie gegen das Diskriminierungsverbot – vom grundsätzlichen Verbot der PID eng begrenzte Ausnahmen für wenige Risikopaare zulassen wollen. In der Begründung der PID-Verordnung werde eine angenommene Gesamtzahl von 200 bis 300 Anträgen auf Durchführung der PID genannt. Wie dort ausdrücklich betont werde, wäre eine Beschränkung der Anzahl der Zentren, in denen die PID nur durchgeführt werden darf, grundsätzlich geeignet, das Ziel der Durchführung der PID allein in Ausnahmefällen zu erreichen. „Gleichwohl verzichtet die PID-Verordnung auf eine solche Beschränkung, obwohl das Embryonenschutzgesetz ausdrücklich vorsieht, dass die Bundesregierung durch Rechtsverordnung das Nähere u. a. zu der Anzahl von Zentren bestimmt.“ Ebenso gebe es keine Begrenzung der den Zentren zugeordneten Ethikkommissionen. Bei angenommenen 300 Anträgen jährlich seien ein Zentrum und eine Ethikkommission ausreichend.

Mit der Zahl der Ethikkommissionen, von deren zustimmender Bewertung die Durchführung der PID abhänge, wachse die Gefahr eines „Ethikkommissionstourismus“. Diese Gefahr werde nicht dadurch ausgeräumt, dass nach der PID-Verordnung bei Antragstellung der Ethikkommission eine etwa bereits erfolgte Entscheidung einer anderen vorzulegen ist, da diese nicht verbindlich sei.

Nach Auffassung des JVL-Vorsitzenden Büchner lässt auch die in der PID-Verordnung vorgeschriebene Zusammensetzung der Ethikkommissionen eine ausufernde Bewertungspraxis befürchten. „Von acht Kommissionsmitgliedern gehört die Hälfte der Fachrichtung Medizin an, wobei es sich, wie es in der Begründung der Verordnung heißt, in der Regel um Reproduktionsmediziner und Humangenetiker handeln wird. Eine große Tageszeitung hat dies zutreffend als schamlose Klientelpolitik kritisiert.“

Von der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe wie „schwerwiegende Erbkrankheit“, hohes Risiko“ und „hohe Wahrscheinlichkeit“ hänge es ab, ob die Praxis der PID tatsächlich eng begrenzt bleibe oder wie die der Pränataldiagnostik ausufere. „Eine Auslegungshilfe bietet weder das Gesetz noch die PID-Verordnung.“

Die Juristen-Vereinigung Lebensrecht appelliere deshalb dringend an den Bundesrat, der von der Bundesregierung beschlossenen PID-Verordnung nicht zuzustimmen.


www.juristen-vereinigung-lebensrecht.de

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