Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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23.07.2012

Juristen-Vereinigung Lebensrecht kritisiert Kretschmann: „Gewissensentscheidung“ der Frau rechtfertigt Bluttest nicht

(Köln/PM) - Der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. Bernward Büchner ist der Auffassung des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Kretschmann entgegen getreten, der von der Konstanzer Firma LifeCodexx entwickelte vorgeburtliche Bluttest auf Trisomie 21 könne nicht verboten werden, weil diese „Gewissensentscheidung“ der betroffenen Frau überlassen werden müsse.

Das Verständnis des Entschlusses zur Abtreibung als „Gewissensentscheidung“ der Frau, entspreche einem verbreiteten Irrtum. Das Bundesverfassungsgericht sei diesem Fehlverständnis ausdrücklich entgegen getreten, weil die Gewissenfreiheit am Lebensrecht eines anderen Menschen seine Grenze finde, so Büchner in einem Schreiben an Kretschmann.

„Seine Schutzpflicht für das menschliche Leben und das grundrechtliche Verbot der Diskriminierung Behinderter gebieten es dem Staat, die Anwendung eines vorgeburtlichen Bluttestes zu verhindern, der allein dem Zweck dient, noch nicht geborene Menschen wegen einer festgestellten Behinderung zu töten. Eine angebliche Gewissensentscheidung der Frau kann den Staat von dieser Pflicht selbstverständlich nicht entbinden.“

Büchner appellierte deshalb an den Ministerpräsidenten, dafür Sorge zu tragen, dass der Firma LifeCodexx untersagt wird, den vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomie 21 auf den Markt zu bringen.


www.juristen-vereinigung-lebensrecht.de

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