Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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13.07.2012

ALfA kritisiert die geplante Zulassung des PraenaTest

Kaminski: „Lifecodexx streut Schwangeren Sand in die Augen“

(Köln/PM) - Zu der Debatte um die rechtliche Zulässigkeit der Einführung eines neuen Bluttests zur Erkennung einer Trisomie 21 erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski:

„Unabhängig davon, ob der neue, von der Firma Lifecodexx vertriebene Bluttest gegen geltendes Recht verstößt oder nicht, streut die Firma den Schwangeren Sand in die Augen. Es ist ein weiter Weg, bis der Test die mit erheblichen Risiken für Mutter und Kind behaftete invasive Fruchtwasseruntersuchung ersetzen könne. Zwar ist der Test selbst für die Mutter gefahrlos, doch müsste ein positiver Befund derzeit durch eine Amniozentese bestätigt werden, weil der Test derzeit nicht für sich allein stehen kann. Und dann kommt die Nadel durch die Bauchdecke, vor der sich viele Frauen zu Recht fürchten, eben doch zum Einsatz.

Dass der Test, wie von Lifecodexx jetzt behauptet, aufgrund seiner Risikofreiheit jährlich 600 bis 700 Kindern das Leben rette, die bei einer Fruchtwasseruntersuchung lebensgefährlich verletzt oder getötet würden, ist eine Milchmädchenrechnung. Denn es ist davon auszugehen, dass, sollte der Test tatsächlich auf den Markt kommen, viel mehr Schwangere als bisher ihr Kind auf das Vorliegen einer Trisomie 21 untersuchen lassen würde. Auch die müssten bei einem positiven Befund, diesen durch eine Amniozentese bestätigen lassen.

Vor allem aber führt der Bluttest dazu, dass sich die Medizin noch weiter von dem Ziel entfernt, mit dem die Einführung der pränatalen Diagnostik ursprünglich einmal gerechtfertigt wurde. Erklärtes Ziel der Pränataldiagnostik war es bekanntlich, das auf diesem Wege gewonnene Wissen für eine optimale Geburtsvorbereitung zu nutzen. Statt den Eltern anheim zu stellen, die Kindern, die Schädigungen aufwiesen, töten zu lassen, sollte die Geburt dieser Kinder mit Hilfe des gewonnenen Mehrwissens so optimiert werden, dass eine weitere Schädigung ausgeschlossen oder minimiert werden konnte.

Die ALfA erneuert daher ihre Forderung, nur noch solche Diagnostiken durchzuführen, die Krankheiten aufdecken, für die auch eine Therapie existiert. Alles andere ist dem Menschenrecht auf Leben nicht vereinbar.“


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL). Die ALfA finanziert sich ausschließlich über die Beiträge ihrer Mitglieder sowie Spenden.
www.alfa-ev.de

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