Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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25.05.2012

Bundesverband Lebensrecht: Hirntote sind Sterbende

Berlin/PM - Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Martin Lohmann, erklärt zur heutigen Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Organspende:

„Das weitreichende Ergebnis, zu dem der Deutsche Bundestag zur Organspende heute ohne gründliche parlamentarische Debatte oder vorherige Anhörung leider gefunden hat, ist mehr als enttäuschend. Hier wird in einer entscheidenden Frage der Würde und der Selbstverantwortung des Menschen eine verhängnisvolle Richtung eingeschlagen. Denn im interessengeleiteten Bemühen zur Bereitschaft von mehr Organspenden verliert sich immer mehr die Achtung vor der Würde des Menschen bis zu seinem natürlichen Lebensende. Der Gesetzgeber überlässt es allein den Ärzten, den Todeszeitpunkt durch die kritisch zu hinterfragende Hirntoddefinition festzulegen. Der Hirntote ist jedoch nicht tot, sondern wird trotz weiterer künstlicher Beatmung und hoher Schmerzmitteldosierung bei der Organentnahme, um unerwünschte Reaktionen zu unterbinden als tot „erklärt“, ist jedoch tatsächlich ein Kranker und Sterbender.

Die neue Gesetzeslage kann nur noch mühsam den Anschein von Freiwilligkeit bei der Organspende aufrecht erhalten. Denn die Bürger werden nun regelmäßig und nachdrücklich ausgerechnet von ihrer Krankenkasse aufgefordert, ihre „Organe“ doch zum Zeitpunkt X auf jeden Fall zu spenden. Statt dessen hat der Gesetzgeber nunmehr eine verschleierte Zwangsregelung auf den Weg gebracht, die einer ambitionierten Entmündigung durch eine mehr oder weniger offene Druckausübung gleichkommt. Die sonst so hoch gelobte Selbstbestimmung wird faktisch ausgehöhlt und unterlaufen. Das ist keine der unantastbaren Würde des einzelnen entsprechende gerechte Vorgehensweise.

Es ist also erschreckend, dass in Deutschland die Sensibilität für den unbedingten Schutz des Lebens zu verdunsten scheint.“

www.bv-lebensrecht.de

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