Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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04.06.2012

ALfA fordert gesetzliches Verbot jeglicher organisierter Sterbehilfe

Kaminski: Auch eine ehrenamtliche Suizidbegleitung wäre verwerflich

Köln (PM) - Zu dem von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger geplanten Gesetzentwurf, der bislang lediglich ein Verbot „der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ vorsieht, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski:

„Es wäre fatal, wenn der Gesetzgeber tatsächlich nur die kommerzielle Beihilfe zum Suizid verbieten wollte. Auch eine ehrenamtlich organisierte Suizidbegleitung ist verwerflich und mit der Würde des Menschen nicht vereinbar. Menschen, die sich – aus welchen Gründen auch immer – mit dem Gedanken tragen, ihrem Leben ein Ende zu setzen, wünschen sich in den allermeisten Fällen nicht den Tod, sondern ein Leben unter anderen Bedingungen. Erwogen wird die Möglichkeit eines Suizids von den allermeisten Menschen erst dort, wo ein solches Leben unerreichbar scheint.

Aufgabe einer humanen und solidarischen Gesellschaft ist es daher, solchen Menschen Wege zu einem Leben unter anderen Bedingungen aufzuzeigen, statt ihnen solche zu bahnen, die aus dem Leben führen. Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) fordert daher – wie mehrere deutsche Bundesländer, die Bundesärztekammer und die Deutsche Bischofskonferenz – ein gesetzliches Verbot jeder organisierten Beihilfe zum Suizid.“


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL). Die ALfA finanziert sich ausschließlich über die Beiträge ihrer Mitglieder sowie Spenden.

www.alfa-ev.de

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