Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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24.04.2012

10 Jahre Stammzellgesetz (StZG): Stopp der staatlichen Finanzierung embryonaler Stammzellforschung gefordert

ALfA-Vorsitzende Dr. Claudia Kaminski: Forschung mit adulten Stammzellen stärker fördern

Köln (PM). Anlässlich des morgigen, zehnten Jahrestages der Verabschiedung des „Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen - Stammzellgesetz (StZG)“ erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski:

„Auch zehn Jahre nach Verabschiedung des Stammzellgesetzes können Forscher weder in Deutschland noch in irgendeinem anderen Land der Welt einen therapeutischen Erfolg mit embryonalen Stammzellen vorweisen. Die einzige klinische Studie, die dazu bislang in den USA durchgeführt wurde, wurde im vergangenen Jahr erfolglos wieder abgebrochen.

Zudem hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Oktober 2011, das eine Patentierbarkeit von Produkten und Verfahren, die auf der Tötung menschlicher Embryonen basieren, grundsätzlich verwirft, dem unethischen Forschungszweig die Grundlage für eine kommerzielle Verwertung in Europa entzogen.

Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) fordert daher Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) erneut auf, sich bei den Verhandlungen über die Ausgestaltung des nächsten EU-Forschungsprogramms Horizon (2014–2020) mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass in diese unethische Forschung keine deutschen Steuergelder mehr fließen. Ferner erwarten wir, dass die Ministerin auch die Förderpraxis ihres eigenen Hauses kritisch überprüft.

Es kann nicht sein, dass embryonale Stammzellen, die aus getöteten menschlichen Embryonen gewonnen werden, in Zukunft als preiswerte Alternative zu Tierversuchen etabliert werden sollen. Anstatt unethische Forschungsprojekte zu fördern, sollte der Staat, die Steuergelder seiner Bürger noch stärker als bisher in die Forschung mit adulten Stammzellen investieren. Diese ist, weil für sie keine Embryonen getötet werden müssen, nicht nur ethisch unbedenklich, sondern kann auch längst – trotz einiger Rückschläge – inzwischen zahlreiche therapeutische Erfolge vorweisen.“


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein - ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL). Die ALfA finanziert sich ausschließlich über die Beiträge ihrer Mitglieder sowie Spenden. (www.alfa-ev.de)

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