Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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15.02.2011

Rat der EKD „einmütig“ für PID-Verbot

Hannover (idea) – Der Rat der EKD hält an seinem Nein zur Präimplantationsdiagnostik (PID) fest. Das 15-köpfige Leitungsgremium spricht sich in einer am 15. Februar in Hannover veröffentlichten Erklärung einmütig dafür aus, PID gesetzlich zu verbieten.

Gleichwohl bestehen unterschiedliche Meinungen zur Frage, ob die Methode in manchen Fällen ethisch vertretbar ist. Bei der PID werden künstlich befruchtete Eizellen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf mögliche genetische Defekte untersucht und gegebenenfalls vernichtet. Kritiker sehen das als „Selektion“ sogenannten „unwerten Lebens“ an. Der Rat der EKD hatte sich bereits 2003 gegen eine Zulassung der PID gewandt. Jüngst sprachen sich jedoch mehrere evangelische Kirchenleiter – darunter auch der EKD-Ratsvorsitzende, Präses Nikolaus Schneider (Düsseldorf) - dafür aus, die Methode unter eng eingegrenzten Bedingungen zu gestatten, etwa bei schweren Erbkrankheiten oder Chromosomenstörungen. In der jetzigen Erklärung der EKD heißt es, eine mit der PID-Zulassung bei bestimmten Krankheitsbildern zwingend gegebene „Selektion zwischen lebenswertem und nichtlebenswertem Leben“ sei mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar.

Keine Garantie für ein gesundes Kind

Die PID könne die Chancen auf Entwicklung eines lebensfähigen oder gesunden Kindes erhöhen, aber keineswegs garantieren. In theologischer Hinsicht heißt es: „Leben lässt sich nicht vor Leid schützen. Nach christlichem Glauben hat sich Gott in Jesus Christus selbst dem Leid ausgesetzt und es auf sich genommen. Das bedeutet: Auch im Leid und beim Misslingen von Plänen und Hoffnungen ist Gott den Menschen nahe.“ Der Rat äußert seinen „hohen Respekt“ für Eltern mit (schwerst-)behinderten Kindern und ihrem Wunsch auf ein weiteres, gesundes Kind. Ein Leben mit Behinderung sei „in die ganze Bandbreite der Ebenbildlichkeit Gottes“ eingeschlossen.

PID in bestimmten Fällen verantwortbar?

Der Erklärung zufolge bestehen im Rat unterschiedliche Meinungen bei der Frage, ob eine Zulassung der PID mit dem Ziel verantwortbar ist, lebensfähige Embryonen zu identifizieren. Dazu heißt es: „Liegt bei Eltern eine solche genetische Veranlagung vor, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Embryo schon während der Schwangerschaft lebensunfähig ist, könnte die Möglichkeit eingeräumt werden, die PID zuzulassen.“ Für solche Fälle „müssten Verfahren gefunden werden, die eine angemessene Begleitung und Beratung der Eltern sicherstellen und einen Missbrauch des eröffneten Weges verhindern“. Dies halten „einige Mitglieder des Rates für ethisch vertretbar“. Andere lehnen auch diese Ausnahme ab. Dazu heißt es: „Auch das Leben mit einem noch nicht geborenen Kind ist ein Leben in Beziehung und insofern wertvoll. Es ist nicht an uns zu bewerten, was dies werdenden Eltern bedeutet.“ Zugleich bestehe die Sorge, dass es zu einer Ausweitung der Ausnahme komme, wie dies bei der pränatalen Diagnostik geschehen sei. Abschließend ruft der Rat der EKD dazu auf, sich „in persönlicher Verantwortung ein eigenes ethisches Urteil zu bilden“.


Weitere Informationen:
EKD-Text im Wortlaut: www.ekd.de/download/pm40_2011_stellungnahme.pdf
EKD-Pressemeldung: http://www.ekd.de/aktuell_presse/news_2010_02_15_2 _ekd_rat_zu_pid.html

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