Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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13.02.2011

Dritter Gesetzentwurf zur PID-Regelung vorgelegt

Vollständiges Verbot der Embryonenselektion gefordert

Berlin (ALfA). In die Debatte um die Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) hat eine interfraktionelle Gruppe Bundestagsabgeordneter am 8. Februar einen dritten Gesetzentwurf eingebracht. Der Entwurf sieht vor, im Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG) ein Verbot der Durchführung der PID zu verankern. Die Durchführung der PID an menschlichen Embryonen wird damit unter Strafe gestellt. Initiatoren des Papiers sind 22 Abgeordnete aus allen Fraktionen, u. a. die stellvertretenden Unions-Fraktionsvorsitzenden Günter Krings und Johannes Singhammer, von der FDP Pascal Kober, von der SPD Andrea Nahles und die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, von Bündnis 90 / Die Grünen Katrin Göring-Eckhardt, Biggi Bender und Dr. Harald Terpe sowie von der Linksfraktion Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag. Bereits am 17. Dezember letzten Jahres hatten die Abgeordneten ein Eckpunktepapier für eine Gesetzesinitiative für ein umfassendes PID-Verbot vorgelegt, dass als Grundlage diente.

"Alle Regelungen mit dem Ziel einer beschränkten Zulassung der PID entgehen nicht dem Grundproblem der Entscheidung, welches Leben gelebt werden darf und welches nicht", heißt es in dem Gesetzentwurf. Darüber hinaus sei eine Beschränkung auf einzelne Fälle faktisch unmöglich. "Zum einen zeigen internationale Erfahrungen die ständige Ausweitung der Indikationen. Zum anderen ist der Umgang mit den bei der Untersuchung von Chromosomenanomalien zu erwartenden Nebenbefunden ungeregelt. Bereits wegen etwaiger Haftungsrisiken des Arztes wird es die Tendenz geben, alle vorhandenen Informationen zu nutzen", heißt es weiter. Auch der Versuch, die Anwendung der PID auf Fälle erwarteter Totgeburten oder früher Kindersterblichkeit zu begrenzen, werde aus diesem Grund kaum gelingen. "Jede Abgrenzung des "Lebenswertes" aufgrund einer prognostizierten Lebenserwartung wäre willkürlich und daher ethisch nicht tragbar. Ein Verzicht auf eine gesetzliche Regelung der PID ist ebenfalls keine Alternative", erklären die Abgeordneten in ihrem Papier mit Blick auf die anderen beiden Gesetzentwürfe.

Drei Gesetzentwürfe zur Diskussion

Mit dem aktuell vorgelegten Gesetzentwurf stehen für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nun drei Vorschläge für eine PID-Regelung zur Auswahl: Entweder ein vollständiges PID-Verbot wie im aktuellen Papier, oder ein grundsätzliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik, allerdings mit Ausnahmen, die u.a. geknüpft sind an die Lebensfähigkeit des Kindes (Röspel-Hinz-Gesetzentwurf) oder als dritte Option ein Verbot der Embryonenselektion mit weitreichenden Ausnahmen, die die PID auch bei möglichen genetischen Erkrankungen erlauben, die erst Jahrzehnte später ausbrechen könnten (Flach-Hintze-Reimann-Gesetzentwurf).

Voraussichtlich bis zur Sommerpause soll nun eine Entscheidung im Bundestag gefällt werden. Der Ausgang ist völlig offen. Alle Initiatoren sind überzeugt davon, für ihre Vorschläge die nötigen Mehrheiten zu finden. Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2010, das festgestellt hat, dass nach dem geltenden Embryonenschutzgesetz die Durchführung einer PID entgegen der weit verbreiteten Auffassung nicht strafrechtlich verboten ist. Daher besteht gesetzgeberischer Handlungs- und Klärungsbedarf.

Breite Zustimmung zum Gesetzentwurf für PID-Verbot

Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski, hat den interfraktionellen Gesetzentwurf für ein PID-Verbot begrüßt. "Der interfraktionelle Entwurf für ein umfassendes gesetzliches Verbot der PID ist der einzige, der zuverlässig Deutschlands Weg in eine eugenische Gesellschaft verhindert. Die Aktion Lebensrecht für Alle dankt daher nachdrücklich den Initiatoren aller im Bundestag vertretenen Parteien, die diesen Gesetzentwurf möglich gemacht haben", so Kaminski in einer Pressemitteilung. "Mit der PID sollen ja keine Krankheiten bekämpft, sondern die Kranken im frühesten Stadium ihrer Entwicklung ausfindig gemacht und selektiert werden. Abgesehen davon, dass es keine noch so schlimme Krankheit gibt, die ein solches Vorgehen rechtfertigt, verhindert die PID auch die Geburt gesunder Kinder", erklärte Kaminski.

Wie weitreichend die Folgen sein können, die eine wie auch immer begrenzte Zulassung der PID nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für Gesellschaft als Ganze mit sich brächte, illustriere laut Kaminski ein Aufsatz des Mannheimer Medizinhistorikers Axel W. Bauer. Er ist darin der Krankheitsgeschichte der Familie Mozarts nachgegangen. Bauer kommt zu dem Schluss, dass Mozart wohl nie geboren worden wäre, hätte es damals die PID gegeben.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, betonte in einer Presseaussendung, ein Aussortieren menschlichen Lebens etwa danach, ob eine Behinderung oder chronische Krankheit prognostiziert wird, dürfe es auch in Zukunft nicht geben. Präimplantationsdiagnostik schüre eine gesellschaftliche Haltung, die vermeintliche Qualitätsgesichtspunkte über die Würde und Unantastbarkeit des Menschen stelle. Eine teils geforderte Eingrenzung der Präimplantationsdiagnostik, etwa auf Fälle erwarteter Totgeburten, werde nicht gelingen, erklärte Hüppe. Letztlich bleibe jeder Eingrenzungsversuch eine ethisch nicht vertretbare Entscheidung darüber, ob ein Mensch lebenswert ist oder nicht. "Ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik muss zügig gesetzlich klargestellt werden. Der Gesetzentwurf ist hierfür eine gute Grundlage", betonte Hüppe.

Auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßte den Gesetzentwurf für ein ausnahmsloses PID-Verbot. "Mit einem Gesetz in dieser Fassung könnte verhindert werden, dass das medizinische Optimierungsstreben immer weiter um sich greift und Menschen mit Erkrankungen und Behinderungen stigmatisiert werden", erklärte der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Robert Antretter. Die Lebenshilfe unterstrich zudem die Bedenken der Initiatoren des Gesetzentwurfs, dass internationale Erfahrungen gezeigt hätten, dass eine Begrenzung auf besonders schwere Fälle nicht möglich ist.

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, zeigt sich ebenfalls erfreut über den Gesetzentwurf. Glück erklärte in einer Pressemitteilung, mit dem Gesetzentwurf werde die Position des ZdK überzeugend umgesetzt. Das Regelungspapier greife eindeutig die Intention des geltenden Embryonenschutz- und Gendiagnostikgesetzes auf. Eine unzweideutige Verbotsregelung werde sich langfristig als die tragfähigste Lösung erweisen. "Indem sie eine Ergänzung des Gendiagnostikgesetzes und nicht wie die konkurrierenden Gesetzentwürfe eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes vorschlagen, gelingt es den Antragstellern überzeugend, den bisherigen Kurs des Parlamentes in der gesetzlichen Begrenzung des medizinisch und wissenschaftlich Möglichen fortzusetzen", so der ZdK-Präsident.



Weitere Informationen:

* Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID); Gesetzentwurf der Abgeordneten Birgitt Bender, Pascal Kober, Dr. Günter Krings, Ulla Schmidt, JohannesSinghammer, u. a., vorgestellt am 08.02.11: http://goering-eckardt.de/fileadmin/user_upload/gr uene_btf_eckardt/Aktiv/11-02-08_Gesetzentwurf_PID_ Verbot.pdf


* Zweiter Gesetzentwurf zur PID-Zulassung vorgestellt: Lebensfähigkeit des Embryos im Mittelpunkt
ALfA-Newsletter 04/11 vom 30.01.2011: http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-anzeige/artic le/alfa-newsletter-0411-vom-30012011/?tx_ttnews[ba ckPid]=9&cHash=29bb45ba40

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