Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht

26.11.2009

ALfA begrüßt klare Ablehnung der französischen Nationalversammlung der „Tötung auf Verlangen“

Kaminski: Bundesregierung muss Verbot organisierter Suizidbeihilfe Priorität einräumen

Köln. Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski, hat sich „außerordentlich erfreut“ über die „klare Ablehnung“ gezeigt, mit der die französische Nationalversammlung am Dienstagabend in Paris einen Gesetzentwurf zurückgewiesen hat, der die „Tötung auf Verlangen“ unter bestimmten Bedingungen straffrei stellen wollte. Bei der Abstimmung, für die der Fraktionszwang aufgehoben worden war, stimmten 326 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf, 202 dafür.
Kaminski: „Für Lebensrechtler ist eine derart eindeutige Mehrheit ein ermutigendes Signal. Dass zudem in der Schweiz die Regierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat, der die organisierte Suizidbegleitung erheblich erschweren oder sogar ganz verbieten will, zeigt, dass in Europa endlich ein Umdenken eingesetzt hat. Die Bundesregierung wäre daher gut beraten, wenn sie ihre im Koalitionsvertrag angekündigte Gesetzesinitiative für ein Verbot kommerzieller Suzidbegleitung nun auch zeitnah umsetzt.“
„Aus Sicht der ALfA kann dieses Vorhaben allerdings nur ein erster notwendiger Schritt sein. Geschäfte mit dem fremden Tod lassen sich auf diese Weise sicher erschweren, aber nicht völlig unterbinden. Unserer Ansicht nach wäre dies jedoch dann möglich, wenn der Suizid als „rechtswidrige, aber straffreie Handlung“ deklariert würde. Dann wäre es auch im deutschen Rechtssystem möglich, die Beihilfe zum Suizid – wie in Österreich – unter Strafe zu stellen, obwohl der Suizid selbst – was wir richtig finden – hierzulande auch künftig straffrei bliebe“, so Kaminski weiter.
Die Ärztin: „Wer tatsächlich beabsichtigt, sich das Leben zu nehmen, befindet sich in aller Regel in einer äußerst verzweifelten Lage und benötigt professionelle Hilfe. Strafandrohungen sind in solchen Situationen keine Hilfe. Wer aber die Verzweiflung dieser Menschen ausnutzt oder auch nur einem falsch verstandenen Humanismus huldigt, der kann – wie unlängst erst der Fall Kusch gezeigt hat – durch die Androhung empfindlicher Strafen zielsicher davon abgehalten werden.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Ottmarsgäßchen 8
D 86152 Augsburg
V.i.S.P.
Dr. med. Claudia Kaminski
Telefon 0172 / 2353550

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht


Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.