Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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14.05.2009

Dank und Freude über die Millimeterverbesserung in der Frage der Spätabtreibungen

Steeb: Die Diskriminierung Behinderter wurde noch nicht abgeschafft

Zur gestern im Deutschen Bundestag beschlossenen Neuregelung in Sachen Spätabtreibungen und der Ablehnung verbesserter statistischer Erfassung erklärte Hartmut Steeb, Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz und Vorsitzender des Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen gegenüber der Nachrichtenagentur idea:

„Ich begrüße die gestern im Deutschen Bundestag getroffene Entscheidung in Sache der so genannten „Spätabtreibung“. Sie verbessert die Rechtslage in Sachen Lebensschutz an zwei wichtigen Stellen.

1. Der auch in der zeitlichen Abfolge häufig eingetretene Automatismus zur Tötung ungeborener Kinder nach der Feststellung einer möglichen Behinderung des ungeborenen Kindes wird für eine kurze Zeit unterbrochen. Den Müttern wird rechtsverbindlich die Chance zum Nachdenken und zur Beratung über die jetzt eingetretene Situation eingeräumt.
2. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verpflichtet zur Erstellung von Informationsmaterialien zum Leben mit Behinderten.
Das ist gut so. Ich danke den Politikern, die in jahrelangem Mühen sehr intensiv für diese Verbesserungen eingesetzt und dafür gekämpft haben. Dieser Dank wird nicht verkleinert, wenn gleichzeitig darauf hingewiesen werden muss: Im Verhältnis zu der gravierenden tatsächlichen Wirklichkeit der Tötung von ungeborenen Kindern in unserem Land handelt es sich bei den gestrigen Beschlüssen lediglich um eine Millimeterverbesserung. So ist beschämend, dass sich der Deutsche Bundestag noch nicht einmal auf eine ordentliche statistische Erfassung der Tötungshandlungen einigen konnte. Auch künftig werden Hunderte von Kindern im Mutterleib alleine deshalb getötet werden, weil sie möglicherweise behindert oder krank sind. An dieser Diskriminierung Behinderter mit Todesfolge hat sich leider nichts geändert. Weil die Würde des Menschen auch für noch nicht geborene Kinder gelten muss und ihr Rechtsanspruch auf Leben hunderttausendfach missachtet wird, darf nach der gestrigen Millimeterverbesserung nicht erneut „Friedhofsruhe“ in der Debatte um besseren Schutz des Lebens eintreten.“

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