Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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16.02.2009

Bericht zur Unionsfraktions-Anhoerung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz:

Experten fordern Aenderung bei Spaetabtreibungen

Berlin (ALfA). Am 9. Februar diskutierte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Berlin im Rahmen einer oeffentlichen Informationsveranstaltung zur Gruppeninitiative "AEnderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" mit Besuchern und Experten ueber die Situation bei Spaetabtreibungen. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB, erklaerte in einer Pressemitteilung vom 11. Februar hierzu, die Expertenanhoerung habe deutlich gemacht, dass eine gesetzliche Aenderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes dringend notwendig sei, um schwangeren Frauen zu helfen und Leben zu schuetzen.

Nach Ansicht der Fachleute werden Schwangere, die sich in besonderen Belastungssituationen befinden, welche zum Abbruch einer spaeten Schwangerschaft fuehren koennen, derzeit nicht immer ausreichend beraten. In ihren Statements bestaetigten die Expertinnen und Experten, dass der Arzt unter Hinzuziehung von spezialisierten Fachaerzten die Schwangere medizinisch und psychosozial beraten sollte, wenn festgestellt wird, dass das ungeborene Kind behindert ist. Es sei zudem wichtig, dass Aerzte auch Schwangere medizinisch und psychisch beraten, bei denen - unabhaengig von der Gesundheit des Kindes - ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung der Frau, z.B. bei Depression oder verdraengter Schwangerschaft, in Erwaegung gezogen wird. Ausserdem sollte der Arzt auf psychosoziale Beratungsmoeglichkeiten hinweisen und auf Wunsch auch dorthin vermitteln. In der Anhoerung sei auch bestaetigt worden, dass die statistische Erfassung der spaeten Schwangerschaftsabbrueche derzeit sicher nicht stimmt und die Verbesserung der Statistik verfassungsrechtlich geboten ist. Der Gesetzentwurf zur Aenderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes gewaehrleiste dabei die Anonymitaet der Frau und ihrer Familie. Auch sei die Mindestbedenkzeit von drei Tagen wichtig, damit die Schwangere nicht im Schockzustand eine Entscheidung trifft. Eine gesetzliche Regelung sei daher unbedingt notwendig und verfassungsrechtlich geboten, so das Fazit. Untergesetzliche Regelungen alleine seien nicht ausreichend und nur zusaetzlich zu einer Gesetzesaenderung sinnvoll.

Die einzelnen Statements zur Anhoerung stehen seit kurzem auf der Webseite der CDU/CSU-Fraktion als Download bereit, ebenso weitere Hintergrundinformationen zur Veranstaltung. Dort gibt es die Stellungnahmen der Bundesvereinigung Lebenshilfe, des Mukoviszidose e.V., des Deutschen Hebammenverbandes, der Bundesaerztekammer und des Paritaetischen Wohlfahrtsverbandes - Gesamtverband e.V. Des weiteren gibt es dort Stellungnahmen von zwei Mitgliedern des Deutschen Ethikrat, Christiane Woopen und Anne Rummer, und von Prof. Dr. G. Duttge, Universitaet Goettingen.

Am 18. Dezember letzten Jahres berieten bereits die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in erster Lesung fuenf Vorschlaege zur Verbesserung der Situation von Spaetabtreibungen (siehe ALfA-Newsletter 48/08 vom 20.12.2008). Dazu lagen drei Gesetzentwuerfe und zwei Antraege vor, u.a. der oben diskutierte Unionsvorschlag. Einigkeit bestand in der Debatte darin, dass die Beratung von schwangeren Frauen, bei denen eine Behinderung des Kindes diagnostiziert wurde, vor einer Spaetabtreibung deutlich verbessert werden soll. Allerdings gibt es quer durch alle Fraktionen unterschiedliche Vorstellungen darueber, wie dies geschehen soll. Als Spaetabtreibungen werden Schwangerschaftsabbrueche nach der 22. Woche bezeichnet. Laut offiziellen Zahlen waren dies vergangenes Jahr 229 Faelle, wobei Kritikern zufolge die Dunkelziffer wesentlich hoeher liegen duerfte. Grund fuer eine Spaetabtreibung ist meist eine festgestellte Behinderung des ungeborenen Kindes. Die bestehende Regelung zum Schwangerschaftsabbruch nach so genannter "medizinischer Indikation" ist nicht fristgebunden und erlaubt vorgeburtliche Kindstoetungen auch dann noch, wenn das Kind ausserhalb des Mutterleibes lebensfaehig waere.

Als naechstes fuehrt am 16. Maerz der Ausschuss fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages eine oeffentliche Anhoerung zum Thema "Konfliktsituationen waehrend der Schwangerschaft" durch (siehe unten). Voraussichtlich im April soll dann eine endgueltige Entscheidung im Bundestag zu Spaetabtreibungen getroffen werden.

Unteressen haben sich am 10. Februar 12 Verbaende in einem Offenen Brief an die Mitglieder des Bundestagsausschusses fuer Familie, Senioren Frauen und Jugend sowie des Rechts- und Gesundheitsausschusses gewandt und sich in einem gemeinsamen Statement zu Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation fuer eine qualifizierte freiwillige Beratung und gegen eine Gesetzesaenderung ausgesprochen. Zu den Unterzeichnern gehoeren u. a. der pro familia-Bundesverband, der AWO Bundesverband e.V., der Verband alleinerziehender Muetter und Vaeter (VAMV) Bundesverband e.V. sowie der Vorstand der IG Metall, die Ver.di Bundesverwaltung und der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen - ASF. Die Verbaende fordern die beteiligten Abgeordneten auf, ihre Positionen noch einmal zu ueberdenken und weisen mit Nachdruck darauf hin, dass eine Aenderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes die Zahl der Schwangerschaftsabbrueche nach medizinischer Indikation nicht senken werde. Der Brief ist auf der Webseite von pro familia abrufbar.



Weitere Informationen

Debatte ueber Spaetabtreibungen: Erste Beratung im Deutschen Bundestag

ALfA-Newsletter 48/08 vom 20.12.2008

http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-anzeige/artic le/alfa-newsletter-4808-vom-20122008/?tx_ttnews%5B backPid%5D=9&cHash=6feffd9363

Gesetzliche Aenderung absolut notwendig

CDU/CSU-Informationsveranstaltung zur Gesetzesinitiative "Spaetabtreibung"

http://tinyurl.com/anhoerung-cducsu-09-02-09

Tagesordnung, Sachverstaendigenliste und Drucksachen zur Ausschuss-Anhoerung am 16. Maerz 2009 (demnaechst abrufbar)

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a13/anhoerunge n/index.html

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