Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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15.12.2008

„Beratung vor und nach pränataler Diagnostik verstärken“

EKD-Bevollmächtigter fordert konkretere Regeln zur Vermeidung von Spätabbrüchen

Eine deutliche Ausweitung der Beratung von Schwangeren vor und nach pränataler Diagnostik fordert der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Stephan Reimers. „Unabhängig von der medizinischen Beratung sollte es vor jeder pränataldiagnostischen Untersuchung ein psychosoziales Beratungsangebot geben, das Frauen freiwillig annehmen können“, sagte Reimers am Freitag in Berlin. Für den Fall, dass die Untersuchung einen auffälligen Befund ergebe, müsse eine begleitende psychosoziale Beratung gesetzlich verankert werden, betonte er im Blick auf die in der kommenden Woche im Deutschen Bundestag anstehenden Beratungen zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftsspätabbrüchen.

Durch die Fortentwicklung der pränatalen Diagnostik sei eine Konkretisierung der Vorschriften in diesem Bereich nötig geworden, sagte der Prälat. Um dem uneingeschränkten Lebensrecht ungeborener Kinder Rechnung zu tragen, dürfe auch eine Änderung der derzeitigen gesetzlichen Regelung nicht tabuisiert werden. Das Beratungsangebot vor pränataler Diagnostik muss nach Ansicht des Bevollmächtigten ergebnisoffen sein. „Es gilt, die Betroffenen über alle Handlungsmöglichkeiten und Hilfsangebote zu informieren. Dazu gehört auch der Hinweis auf das Recht auf Nichtwissen, also auf den bewussten Verzicht auf pränataldiagnostische Untersuchungen.“ Im Falle eines auffälligen Befundes müsse der Frau und ihrem Partner jede mögliche Unterstützung zur Seite gestellt werden, die helfe, sich trotz einer möglichen Behinderung oder Krankheit ihres Kindes für das Leben zu entscheiden. In diesem Zusammenhang müsse der behandelnde Arzt gesetzlich verpflichtet werden, die Betroffenen auf psychosoziale Beratungsmöglichkeiten hinzuweisen und an einer Vermittlung zu geeigneten und unabhängigen ratungsstellen mitzuwirken.

Des Weiteren hält Reimers eine dreitägige Bedenkzeit für die Schwangere zwischen der ärztlichen Diagnose und einer möglichen Abtreibung für unabdingbar: „Sofern nicht das Leben der betroffenen Frau akut gefährdet ist, sollte eine solche Bedenkzeit bei allen Fällen der medizinischen Indikation verpflichtend sein.“

Pressestelle der EKD

Karoline Lehmann

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