Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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13.10.2008

Wovon hängt die Menschenwürde ab?

Christliche Lebensrechtsgruppen: Embryonen haben Lebensrecht

Kassel (idea) - Die Würde des Menschen ist nicht von seinen Leistungen abhängig, sondern allein in seiner Existenz begründet. Das sagte der Theologiedozent am CVJM-Kolleg in Kassel, Dr. Christoph Raedel, beim Treffen Christlicher Lebensrechtsgruppen (TCLG) am 11. Oktober in Kassel. Gerade bei der verbrauchenden Embryonenforschung, bei denen Menschen im kleinsten Stadium getötet werden, rechtfertigten Stammzellforscher ihre Arbeit mit dem Hinweis, dass der Embryo wenige Tage nach der Befruchtung noch gar nicht wie ein Mensch aussehe. Das Lebensrecht sei jedoch nicht an äußerliche Merkmale gebunden, sagte Raedel vor den rund 50 Teilnehmern des Treffens. Vielmehr sei der „harte Kern“ der Menschenwürde mit dem Leben an sich bereits mitgegeben. Im Hinblick auf die christliche Ethik wies der Theologe auf die Passionsgeschichte Jesu hin: Gott habe sich nicht durch ein „Super-Model“, sondern im Leiden und Sterben Jesu auf die Seite des Menschen gestellt und sich zu dessen Endlichkeit bekannt. Raedel warnte zudem davor, die Dimension der Ewigkeit aus dem Blick zu verlieren: Wo dies geschehe, bestehe die Tendenz, das irdische Leben mit Perfektionsansprüchen zu überfordern.

Welche Patientenverfügung?

Der Jurist Rainer Beckmann (Würzburg) informierte über aktuelle Herausforderungen für den Lebensschutz. So machte er unter anderem auf die Unterschiede zwischen zwei Gesetzesentwürfen zur Neuregelung von Patientenverfügungen aufmerksam: So sei der Entwurf der SPD-Abgeordneten Fritz Rudolf Körper, Joachim Stünker sehr auf die autonome Entscheidung der Betroffenen zentriert. In der Mehrzahl der Fälle würden ein bis zwei Personen endgültig über den Behandlungsabbruch oder -verzicht eines Patienten entscheiden. Dagegen enthalte der Entwurf von Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen), dem stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach und weiterer Abgeordneter deutliche Fürsorgeelemente. So soll bei einem Grundleiden mit unumkehrbar tödlichem Verlauf auch bei Vorliegen einer Patientenverfügung ein beratendes Konzil aus dem Arzt sowie dem Patienten bzw. deren Angehörigen über die weiteren Maßnahmen entscheiden. Behandlungsabbrüche dürften nur angeordnet werden, wenn sich der Patient vor der Abfassung seiner Verfügung umfassend ärztlich beraten lassen hat und ein Notar das Dokument, das nicht älter als fünf Jahre sein darf, beurkundet hat.

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