Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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15.09.2008

1000 weiße Kreuze für das Leben durch Berlin

Schweigemarsch und Ökumenischer Gottesdienst am 20. September in Berlin

In einem Schweigemarsch – vorbei am Roten Rathaus zur St. Hedwigs-Kathedrale – werden Lebensrechtler aus allen Teilen Deutschlands am Samstag, den 20. September, 1000 weiße Kreuze durch die Bundeshauptstadt tragen. Die Kreuze symbolisieren die Zahl der unschuldigen Kinder, die in Deutschland an jedem Werktag ums Leben kommen.

PROGRAMM:

12.00 Uhr: Kundgebung am Neptunbrunnen
Es sprechen:
Dr. med. Claudia Kaminski, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL) und Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA)

Hartmut Steeb, Generalsekretär der Evangelischen Allianz und Vorsitzender des Treffens Christlicher Lebensrecht-Gruppen (TCLG)

Musikalische Begleitung: Claudia Wellbrock

13.00 Uhr: Schweigemarsch zur St. Hedwigs-Kathedrale

14.00 Uhr: Ökumenischer Gottesdienst in der St. Hedwigs-Kathedrale
Zelebranten: Domprobst Stefan Dybowski, Pastor Peter Strauch, ehemals Präses des Bundes Freier evangelischer Gemeinden und Vorsitzender der Deutschen Evangelischen Allianz

Dazu erklärt die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL) Dr. med. Claudia Kaminski:

„Der Bundesverband Lebensrecht fordert die für die Abtreibungsgesetzgebung verantwortlichen Abgeordneten des Deutschen Bundestags eindringlich auf, endlich dafür Sorge zu tragen, dass die unmenschliche Praxis der jährlich hunderttausendfachen Tötung unschuldiger Kinder im Mutterleib ein Ende findet.

Es mag sein, dass der Gesetzgeber, bei der Verabschiedung des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes im Jahr 1995 der Auffassung war, mit diesem Gesetz das Recht ungeborener Kinder besser schützen zu können, als dies bis dahin der Fall war. Es lässt sich jedoch nicht bestreiten, dass dieses Ziel in den vergangenen 13 Jahren nicht erreicht wurde“, so Kaminski.

„Es ist üblich, dass nach Inkrafttreten eines Gesetzes geprüft wird, ob ein Gesetz ‚greift’ und das mit ihm angestrebte Ziel auch erreicht wird. Im Fall der gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch wurde diese Prüfung dem Gesetzgeber durch das Bundesverfassungsgericht sogar ausdrücklich zur Pflicht gemacht. Dieser Pflicht ist der Gesetzgeber jedoch bis heute nicht nachgekommen. Weder der Gesetzgeber noch die Bundesregierung haben bislang überprüft, ob die 1995 erlassenen Bestimmungen die erhoffte Schutzwirkung für das Leben ungeborener Kinder tatsächlich entfalten oder ob das gesetzliche Konzept beziehungsweise seine praktische Durchführung Mängel offenbaren, die der Erreichung dieses Ziel im Wege stehen. Die Reduktion der vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht auf die sogenannten Spätabtreibungen (Abtreibungen nach der 22. Woche) ist weder ausreichend noch akzeptabel“, so die BVL-Vorsitzende weiter.

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