Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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27.05.2008

Bundesrat billigt Änderung des Stammzellgesetzes

Berlin (ALfA). Ein Versuch der bayerischen CSU-Landesregierung, eine Aenderung des Stammzellgesetzes durch Anrufen des Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag doch noch zu kippen, ist endgueltig gescheitert. In der Bundesratssitzung vom 23. Mai wurde laut Pressemitteilung der Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses mehrheitlich abgelehnt. Damit ist die Aenderung des Stammzellgesetzes endgueltig durch und das Gesetz kann nun dem Bundespraesidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Dass der Bundespraesident seine Unterschrift verweigert, ist nicht anzunehmen.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages hatten am 11. April bei aufgehobenem Fraktionszwang in namentlicher Abstimmung mit 346 Ja-Stimmen, 228 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen mehrheitlich fuer eine Stichtagsverschiebung im Stammzellgesetz gestimmt (siehe ALfA-Newsletter 14/08 vom 12.04.2008). Bislang war die Forschung nur an embryonalen Stammzellen erlaubt, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Dieser Stichtag wird nun auf den 1. Mai 2007 verschoben, um den Forschern Zugang zu neueren Zelllinien zu ermoeglichen. Zugleich wurde aus dem Gesetz die Strafandrohung fuer deutsche Wissenschaftler, die an internationalen Forschungsprojekten mitarbeiten, gestrichen.

Die bayerische CSU-Landesregierung hatte knapp drei Wochen nach dem Bundestagsbeschluss am 29. April beschlossen, im Bundesrat einen Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag einzubringen(siehe ALfA-Newsletter 17/08 vom 03.05.2008). Zur Begruendung hiess es in dem am 20. Mai eingebrachten Papier, der Schutz des ungeborenen Lebens gehoere zu den "Grundsaeulen des christlichabendlaendischen Wertefundaments". Dem Embryo komme Menschenwuerde zu, die der Forschung nicht untergeordnet werden koenne. Mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages fuer eine Verschiebung des Stichtags sei eine Grenze gefallen. "Es ist zu befuerchten, dass es jetzt immer leichter wird, den Schutz des ungeborenen Lebens noch weiter auszuhoehlen. Mit jeder Aufweichung kann weitergehenden Forderungen immer weniger entgegengesetzt werden. Wegen des christlichen Menschenbilds und der Unantastbarkeit allen menschlichen Lebens darf die Forschung mit embryonalen Stammzelllinien nicht ausgeweitet werden", heisst es in dem Antrag. Die Stichtagsvorgabe von 2002 solle ein Signal setzen gegen Anreize zur Toetung menschlichen embryonalen Lebens zur Gewinnung von Stammzelllinien. Deshalb seien die Regelungen des Gesetzes mit Ausnahme der Klarstellung des Geltungsbereichs in Artikel 1 Nr. 1 und der Reichweite der Strafandrohung in Artikel 1 Nr. 3 aufzuheben. Bei der Bundesratssitzung wurde der Antrag auch vom Saarland unterstuetzt, jedoch leider ohne Erfolg.


Weitere Informationen

844. Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem 23. Mai 2008, 9.30 Uhr Uebersicht zur Tagesordnung, dort TOP 2: Gesetz zur Aenderung des Stammzellgesetzes Dort mit allen relevanten Dokumenten http://www.bundesrat.de/nn_8690/DE/parlamentsmater ial/to-plenum/844-sitzung/to-node.html?__nnn=true

Stammzellgesetz-Aenderung I: Bayern will nach Bundestagsbeschluss Vermittlungsausschuss anrufen ALfA-Newsletter 17/08 vom 03.05.2008 http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv-anzeige/art icle/alfa-newsletter-1708-vom-03052008/?tx_ttnews% 5BbackPid%5D=22&cHash=3cd14356ff

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