Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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10.05.2008

Jahrestagung der Juristen-Vereinigung Lebensrecht zum Grundrechtsschutz menschlichen Lebens

Jahrestagung der Juristen-Vereinigung Lebensrecht zum Grundrechtsschutz menschlichen Lebens

Koeln (ALfA). Bei der Jahrestagung der Juristen-Vereinigung Lebensrecht (JVL) in Koeln am 3. Mai ging es um die Frage nach dem Beginn des Grundrechtsschutzes menschlichen Lebens. Zu Beginn der Tagung uebte der Vorsitzende der Vereinigung, Bernward Buechner, in seiner Einfuehrungsrede Kritik an Bundesforschungsministerin Schavan. In der Stammzelldebatte des Bundestags habe sie einerseits den Import von Stammzellen damit gerechtfertigt, diese stammten von Embryonen, denen "die Voraussetzung zum Leben bereits genommen" sei. Andererseits habe die Ministerin beteuert, dass es beim Embryonenschutzgesetz bleibe. Nach diesem Gesetz, so Buechner, duerfe es die "ueberzaehligen" Embryonen, von denen Schavan gesprochen habe, jedoch gar nicht geben. "Eine Ministerin, die derart schillernd argumentiert, verdient nicht das Vertrauen, dass bei ihr der Embryonenschutz in guten Haenden ist", erklaerte der JVL-Vorsitzende. Sie werde immer Wege finden, um der Forschung auch kuenftig einen "Korridor" auf Kosten dieses Schutzes offen zu halten. Auch dafuer werde dann wieder das eigene Gewissen bemueht werden. "Die inflationaere Berufung auf das Gewissen kann die vernunftgeleitete Argumentation jedoch nicht ersetzen", so Buechner.

Wie beim Embryonenschutz gebe es auch bezueglich der Abtreibung eine "ethische Wanderduene". Der "gesellschaftliche Kompromiss" in der Abtreibungsfrage habe seinen Ausdruck in der Formel "straffrei, aber rechtswidrig" gefunden. Wie Buechner beklagte, "ist die Rechtswidrigkeit einer Abtreibung inzwischen nahezu in Vergessenheit geraten. Das naechste Ziel auf dem Weg der Wanderduene ist die Verfestigung des Bewusstseins von der Abtreibung als Recht." In einer Resolution habe die Parlamentarische Versammlung des Europarats kuerzlich das "Recht auf sicheren und legalen Zugang zur Abtreibung" gefordert. Buechner kritisierte, dass hiervon in den Medien kaum die Rede gewesen sei. Offenbar sei der Bewusstseinswandel inzwischen bereits so weit voran geschritten, dass die Behauptung eines "Rechts auf Abtreibung" kaum noch Anstoss errege oder gar als selbstverstaendlich empfunden werde. "Im Einklang mit dem Menschenrecht auf Leben kann es ein Recht zum Toeten jedoch nicht geben", so Buechner. Fuer das ungeborene Kind bedeute die Abtreibung den sicheren Tod und von einer fuer die Frau sicheren Abtreibung koenne nur sprechen, "wer ihre haeufigen physischen und psychischen Folgen ausblendet."

Bei einem anschliessenden Symposium in Form eines Streitgespraechs zwischen Prof. Dr. iur. Christian Hillgruber, Ordinarius fuer OEffentliches Recht an der Universitaet Bonn, und Prof. Dr. iur. Reinhard Merkel, Ordinarius fuer Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universitaet Hamburg, ging es um die Frage "Grundrechtsschutz fuer den menschlichen Embryo?". Hier lieferte laut einem Bericht der Tagespost vom 8. Mai der Rechtsphilosoph Reinhard Merkel bemerkenswerte, selbst fuer Fachleute kaum zu durchschauende Argumentationen, um dem menschlichen Embryo das Recht auf Schutz von Leben und Wuerde abzusprechen.

Weitere Themen der Tagung waren die noch wenig eroerterte Frage nach der Bedeutung von Ehe und Familie fuer den Lebensschutz, zu der Prof. Dr. iur. Christian Seiler, Ordinarius an der Staatswissenschaftlichen Fakultaet (Rechtswissenschaftliche Richtung) der Universitaet Erfurt, referierte, sowie das Thema Patientenverfuegungen. Hierbei beleuchtete Rainer Beckmann, Richter am Amtsgericht Kitzingen, die Frage, ob solche Verfuegungen notwendig, ueberfluessig oder gar gefaehrlich sind.


Weitere Informationen

"Der Embryo ist keine Rechtsperson"
Von Stefan Rehder
Mit seiner Entscheidung, wonach gesetzlich geregelte vorgeburtliche Kindstoetungen zwar "straffrei", aber dennoch "rechtswidrig" sind, hat das Bundesverfassungsgericht Staat und Gesellschaft einen wahren Baerendienst erwiesen, wie der Rechtsphilosoph Reinhard Merkel auf einer Tagung der Juristen-Vereinigung Lebensrecht bewies.
DIE TAGESPOST 08.05.2008
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