Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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17.04.2008

Europarat für Recht auf Abtreibung

Lebensrechtler: Kultur des Todes auf dem Vormarsch

S t r a ß b u r g (idea) – Der Europarat hat ein Recht auf Abtreibung gefordert. Alle 47 Mitgliedsstaaten sollten es gewährleisten, beschloss die Parlamentarische Versammlung am 16. April in Straßburg. 106 der 189 anwesenden Parlamentarier stimmten für die von der österreichischen Sozialdemokratin Gisela Wurm eingebrachte Vorlage, Abtreibungen während der gesamten Schwangerschaftsdauer zu entkriminalisieren. 69 Parlamentarier stimmten dagegen, 14 enthielten sich. 72 Änderungsanträge wurden abgelehnt. Die Resolution verlangt, alle Vorschriften aufzuheben, die den Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung verbieten. Verbote führten zu heimlichen Eingriffen und Abtreibungs-Tourismus. In den meisten Ländern sind Abtreibungen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Verboten sind sie in den katholisch geprägten Staaten Polen, Irland, Malta, Monaco und Andorra. Die Europarat-Parlamentarier betonen, dass Abtreibungen keine Methode zur Familienplanung seien. Dazu müsse es bezahlbare Verhütungsmittel und mehr Sexualaufklärung in Schulen geben.

„Tiefpunkt in der Geschichte des Europarats“
Lebensrechtsorganisationen sprachen von einem „schwarzen Tag für Ungeborene“. Für den Vorsitzenden der Juristen-Vereinigung Lebensrecht, Bernward Büchner (Freiburg), ist der Beschluss ein „nicht für möglich gehaltener Tiefpunkt in der Geschichte des Europarates und ein Angriff auf die Menschenrechte, deren Schutz diesem Rat anvertraut ist“. Die Kultur des Todes sei weiter im Vormarsch. Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr (Königstein bei Frankfurt am Main), erklärte, die Entscheidung trete „das Lebensrecht der Schwächsten mit Füßen“. Die Begründung des Europarats sei irreführend. Statistiken belegten, dass überall da, wo Abtreibung legalisiert wurde, die Zahl der vorgeburtlichen Kindstötungen steige. Das „fatale Signal“ bedeute auch, dass man kaum noch kritisieren könne, wenn in anderen Kulturen unerwünschte Mädchen oder als behindert diagnostizierte Kinder abgetrieben werden. Die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Claudia Kaminski (Köln), reagierte auf die „Bankrott-Erklärung“ mit den Worten: „Wer das Menschenrecht auf Leben zu einem exklusiven Gut für bereits geborene Menschen umdeutet, schafft es ab.“

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