Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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17.04.2008

Es gibt kein Menschenrecht zum Töten

Zur gestern verabschiedeten Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, die sich für ein „Recht auf Abtreibung“ ausspricht, erklärt der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (JVL) Bernward Büchner:

„Die gestrige Entscheidung ist der Gipfel des Zynismus. Die Kultur des Todes ist weiter im Vormarsch. Mit einer Mehrheit von 106 Stimmen bei 69 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen hat sich die Parlamentarische Versammlung des Europarats für ein „Recht“ auf einen „sicheren und straffreien Zugang zur Abtreibung“ ausgesprochen.

Aufgabe des Europarats ist vor allem der Schutz und die Förderung der Menschen-rechte. Das grundlegende Menschenrecht als Voraussetzung jedes anderen Rechts ist das Recht auf Leben. Im Einklang mit diesem Recht kann es ein Recht auf Abtreibung und damit zum Töten nicht geben. Das Bestehen eines solchen Rechts hat das Bundesverfassungsgericht klar und eindeutig verneint.

Wer eine „sichere Abtreibung“ fordert, täuscht darüber hinweg, dass jede Abtreibung unabhängig von den jeweiligen Umständen für das ungeborene Kind stets den sicheren Tod bedeutet. Für die körperliche und psychische Gesundheit der Frau hat sie oft schwerwiegende Folgen.

Die Resolution des Europarats ist ein nicht für möglich gehaltener Tiefpunkt in der Geschichte dieser Institution, ein Angriff auf die Menschenrechte, deren Schutz diesem Rat anvertraut ist.

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