Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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13.02.2008

Import- und Forschungsverbot für embryonale Stammzellen gefordert

Juristen warnen vor Erweiterung der bestehenden Grenzen

(Köln). Die Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. appelliert an die Abgeordneten des Bundestages, bei der bevorstehenden Entscheidung über eine Änderung des Stammzellgesetzes der Pflicht zur Achtung der Menschenwürde nach Artikel 1 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes strikt nachzukommen. Wie der Vorsitzende der Vereinigung Bernward Büchner erklärte, habe die Vereinigung bereits vor Verabschiedung des Stammzellgesetzes darauf hingewiesen, dass diese Pflicht es verbiete, den Import von Stammzellen, die im Ausland durch Tötung menschlicher Ermbryonen gewonnen wurden, mit oder ohne Stichtag gesetzlich zu ermöglichen. Gleiches gelte für deren Verwendung zu Forschungszwecken.
Denn nicht nur eine solche Tötung missachte die Menschenwürde, so Büchner, "sondern auch die Nutzung der dabei gewonnenen Stammzellen für noch so hehre Ziele."

Nach Auffassung der Juristen-Vereinigung verstößt deshalb bereits das geltende Stammzellgesetz gegen den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Menschen-würde, indem es Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzellen ermöglicht, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Mit jeder Änderung dieses Gesetzes zu dem Zweck, die Grenzen für den Import und die Forschung mit embryonalen Stammzellen zu erweitern, würde der Gesetzgeber erneut gegen das Grundgesetz verstoßen, erklärte der Vorsitzende Büchner.

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